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Zum Parkverbot im Schlossinnenhof für Kreistagsabgeordnete (Öffentliche Anfrage 14/24 zum Kreistag am 18.12.2024)

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Anfrage

Sehr geehrter Landrat Heilmann,

Vorbemerkung:

Frau Dr. Döweling hat mit E-Mail vom 19. November 2024 darüber informiert, dass auf dem Schlossinnenhof aus brandschutzrechtlichen Gründen für die Teilnahme an politischen Gremiensitzungen nicht mehr geparkt werden kann und darf. In einem Flächenlandkreis wie Gifhorn sind mit der Teilnahme an den Gremiensitzungen teilweise erhebliche Entfernungen und aufgrund der Verkehrslage teilweise nennenswerte und schwer zu kalkulierende Fahrzeiten verbunden. Vor diesem Hintergrund war die Gewissheit im Schlossinnenhof parken zu können ein Beitrag Zeit sparen zu können. Mit der neuen Regelung wird es aufgrund der ggfs. erforderlichen Zeit für die Parkplatzsuche noch schwieriger die Anreisezeit genau zu kalkulieren.

Die AfD-Fraktion im Kreistag Gifhorn bittet, vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhaltes, zur nächsten Kreistagssitzung am 18. Dezember um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum wurde vor der Entscheidung zum Parken im Schlossinnenhof kein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden geführt?
  2. Wann wurde die Errichtung einer versenkbaren Polleranlage getroffen und beauftragt?
  3. Welche Kosten verursacht die Errichtung der versenkbaren Polleranlage?
  4. Welche weiteren Maßnahmen, Weihnachtsmarkt, Konzertveranstaltungen etc. können aus brandschutzrechtlichen Gründen jetzt nicht mehr auf dem Schlossinnenhof realisiert werden oder gibt es dafür Ausnahmegenehmigungen und wenn ja, warum?
  5. Wie ist beabsichtigt § 44 Absatz 1 Satz 1 NKomVG umzusetzen, wenn Mitglieder des Kreistages zukünftig Parkkosten für die Teilnahme an Gremiensitzungen geltend machen?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Lange
Kreistagsabgeordneter

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