Öffentliche Anfrage Nr.2 zur Ratssitzung am 20.01.2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nerlich, Vorwort: Das Brandschutzgesetz wurde in Niedersachsen geändert. §13 Abs. 5, des vor kurzem novellierten NBrandSchG, beinhaltet Neuregelungen zu Freistellungsregelungen von Personen zur Betreuung von Freizeitmaßnahmen der Kinder und Jugendfeuerwehren. Nach der neuen Gesetzeslage haben Personen, die von den Kinder- und Jugendfeuerwehren selbst benannt werden können,