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Vergleichsberechnung verheirateter Busfahrer mit Kindern versus Bürgergeldfamilie (Öffentliche Anfrage 5/24 zur Kreistagssitzung am 21.08.2024)

Sehr geehrter Landrat Heilmann,

Vorwort: Die Busfahrer der VLG haben jetzt einen Tarifvertrag mit einer Lohnerhöhung bekommen. Es wird sehr viel über das Bürgergeld und seine Ausstattung gesprochen. Wir fragen daher nach einer Vergleichsberechnung:

1. Welche Netto Geldmittel (Abzug von Rentenversicherung, Steuer, Krankenkasse, zuzüglich Kindergeld) stehen einem verheirateten Busfahrer mit 2 schulpflichtigen Kindern (Alter 8 und 17 Jahre) im Monat zu, unter der Annahme, dass seine Ehefrau nicht arbeitet und der Busfahrer einen durchschnittlichen Krankenkassenbeitrag bezahlt?

2. Welche Zahlungen im Monat von Bürgergeld und zusätzlichen Zahlungen für Miete, Heizung, Strom usw. für eine angemessene Wohnung stehen einer verheirateten Bedarfsgemeinschaft mit 2 schulpflichtigen Kindern (Alter 8 und 17 Jahre) zu?

3. Wieviel qm hat solche eine Wohnung im Durchschnitt? Wie ist die durchschnittliche Kaltmiete und Warmmiete für solch eine Wohnung im Landkreis Gifhorn?

4. Hätte der obige Busfahrer für solch eine Wohnung ein Anspruch auf Wohngeld oder sonstige staatliche Zuschüsse?

Vielen Dank für die Beantwortung vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Marzischewski-Drewes
Fraktionsvorsitzender

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