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Unterbringung ausreisepflichtiger Personen in Sammelunterkünften

Anfrage

Sachverhalt:

Die Durchführung von Abschiebungen scheitert in Deutschland unter anderem auch dadurch, dass die Personen vor der Durchführung der Abschiebung untertauchen. In anderen Landkreisen gibt es Überlegungen, z.B. in Landkreisen des Freistaat Thüringen, dass zur Ausreise verpflichtete Dublinfälle bzw. abgelehnte Asylbewerber in zentralen Sammelunterkünften untergebracht werden, um dadurch die Abschiebung zu erleichtern.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anfrage:

Wie steht der Landrat zur Idee von zur Ausreise verpflichtete Dublinfälle und abgelehnte Asylbewerber im Landkreis Gifhorn in Sammelunterkünfte unterzubringen, um dadurch die Abschiebung zu erleichtern?

Antwort

Gemäß Zentralisierungserlass des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Ml) vorn 12.07.2019 verbleiben im Rahmen der Ausweitung der Bearbeitung von Dublin-Fällen durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB Nl) Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Dublinverfahren in der LAB Nl, soweit entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Die Bearbeitung und die daraus resultierende Überstellung in das Land der Erstregistrierung erfolgt durch die LAB Nl selbst.

Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Dublinverfahren verbleiben daher bis zu der gesetzlich möglichen Aufenthaltsdauer von sechs bis maximal 18 Monaten. Die Verlängerung bis max. 18 Monate ist bezogen auf den Einzelfall möglich.

Zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden im Rahmen des Unterbringungskonzeptes des Landkreis Gifhorn im Rahmen der zentralen und dezentralen Kapazitäten untergebracht. Im Rahmen der Unterbringung werden auch soziale Rahmenbedingungen oder Herkunft berücksichtigt.

Die Unterbringung erfolgt naturgemäß bevor über den jeweiligen Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden wird. Eine spätere zentrale Unterbringung von vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird aufgrund der Unterbringungskapazitäten und der sozialen Rahmenbedingungen nicht angestrebt und ist daher auch nicht sinnvoll.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Ebel

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