Beschlussvorschlag:
Der niedersächsische Landesrechnungshof hat vor wenigen Tagen den Kommunalbericht 2023 veröffentlicht. Der Landesrechnungshof geht darin u.a. auf zurückliegende sowie aktuelle Ergebnisse einer Überprüfung des Versicherungsmanagements von zehn Kommunen ein. Sowohl in den zurückliegenden, wie auch in der aktuellen Prüfung wurde wiederholt unwirtschaftliches Handeln von Kommunen festgestellt.
Prüfungsgegenstand der aktuellen Prüfung aus dem Jahr 2022 waren schwerpunktmäßig die Organisation des Versicherungswesens, das Verfahren zur Feststellung des individuellen Versicherungsbedarfs, das Risikomanagement beim Abschluss von Versicherungsverträgen und das Vergabeverfahren. Keine der zehn geprüften Kommunen identifizierte ihre Risiken umfassend.
Sachverhalt:
Mit Bezugnahme auf den o.g. Bericht wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. In welcher Höhe fallen jährlich Kosten für den Versicherungsschutz in der Zuständigkeit des Landkreises Gifhorn an?
2. Wie ist die Organisation des Versicherungswesens im Landkreis Gifhorn konkret geregelt, gibt es ein zentrales Versicherungsmanagement?
3. Ist im Landkreis Gifhorn ein sogenanntes Obliegenheitsmanagement (Pflichterfüllung zum Erhalt des Versicherungsschutzes) oder eine vergleichbare Struktur eingerichtet?
4. Identifiziert und dokumentiert der Landkreis Risiken über alle Aufgabenbereiche als verlässliche Grundlage für die Risikobewertung und Bedarfsprüfung?
5. Führt und dokumentiert der Landkreis Übersichten über die Höhe der durch den Versicherungsschutz regulierten Schäden?
6. Werden im Landkreis Gifhorn Versicherungen stillschweigend verlängert, ohne zu prüfen, ob es wirtschaftlich ist oder werden Vergabeverfahren für die Versicherung von Risiken durchgeführt?
7. Sofern keine Vergabeverfahren für den Versicherungsschutz durchgeführt werden; warum nicht?