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Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache im Landkreis Gifhorn

Anfrage

  1. Wie wird der sonderpädagogische Förderbedarf Sprache für betroffene Grundschulkinder im Landkreis sichergestellt?
  2. Welche Handlungsmöglichkeiten haben im LK GF wohnhafte Erziehungsberechtigte von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Sprache ihr Entscheidungsrecht, ob ihre Kinder eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen, durchzusetzen?
  3. Wie nimmt der Landkreis zu der Aussage „Die Förderklassen Sprache in WOB und BS lehnen die Aufnahme von Kindern aus GF pauschal ab.“ Stellung?
  4. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Sprache in der Grundschule gibt es je Jahrgang im LK GF?

Antwort

  1. Bis vor einigen Jahren wurden an der Pestalozzischule Sprachheilklassen geführt, welche zum Teil als Kooperationsklassen an Grundschulen im Stadtgebiet angegliedert waren. Nachdem diese Klassen aufgegeben werden musste, scheiterte die Wiedereinführung seinerzeit dann an der erforderlichen Mindestanmeldezahl von sieben Schüler/innen pro Jahrgang. Mit Einführung der Inklusiven Schule zum Schuljahr 2013/14 lief der Förderschwerpunkt Sprache per Gesetz aus. Seiner Zeit mit dem Hinweis, dass Sprache als einer der Förderbedarfe gilt, welcher durch den gemeinsamen und inklusiven Unterricht mit nichtbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern in der Regel für die betroffenen Kinder die besten Ergebnisse erzielt. Auf Drängen der Interessenverbände wurde seitens des Landes bestehenden Schulzweigen und Klassen trotzdem ein Bestandsschutz gewährt. Zu diesem Zeitpunkt galt dies nicht mehr für Gifhorn. Eine Neueinrichtung von Sprachheilklassen ist dem Landkreis als Förderschulträger aktuell nicht möglich.
  2. Ohne eigenes Angebot bzw. die Möglichkeit ein solches einzurichten zu können bestehen für den Landkreis als Förderschulträger aktuell keinerlei Möglichkeit zur Einrichtung eines vorrangig für Schüler/innen aus dem Kreisgebiet zur Verfügung stehenden Angebotes. Entsprechend haben Eltern die Wahl zwischen den bestehenden Angeboten in CE, BS und WOB – sofern sie dort einen Platz erhalten -, dem Weg in die Inklusion an den Grundschulen vor Ort sowie der Anmeldung an Privatschulen.
  3. Die hier bekannten Förderangebote Sprache sind ebenfalls an Grundschulen angegliedert und umfassen die Klassen 1 und 2. Derzeit besuchen zwei Kinder aus dem Landkreis Gifhorn das Angebot in BS, insgesamt drei das Angebot in Celle. Eine pauschale Ablehnung kann insofern nicht bestätigt werden. Ein Vorrang für Schüler/innen aus WOB oder BS an den dortigen Angeboten vor der Aufnahme von Schüler/innen von außerhalb ist wie auch bei allen übrigen Schulformangeboten naturgemäß gegeben. Hinzu kommt der geringe Klassenteiler von 12, sodass in der Regel wenn überhaupt nur geringe Platzzahlen für externe Schüler/innen zur Verfügung stehen.
  4. Im aktuellen Schuljahr wurden insgesamt 35 Schüler/innen mit einem Bedarf Sprache (Gutachten) gemeldet, welche die Grundschulen im Kreisgebiet besuchen. Nur in Einzelfällen besuchen dabei mehr als ein/e Schüler/in einen Jahrgang oder eine Klasse einer Schule.

    2022/23 1. Jhg 2. Jhg 3. Jhg 4. Jhg Summe
    Gesamt 5 11 10 9 35
    Anzahl Schulen 4 7 6 6

    Im Gegensatz zu anderen Förderbedarfen wird Sprache wie auch Lernen pauschal über die sonderpädagogische Grundversorgung abgedeckt. Ohne entsprechende direkte Folgen aus einem entsprechenden Gutachten (bspw. individuelle Stundenbedarfe) ist davon auszugehen, dass nicht jeder Bedarf auch tatsächlich begutachtet wird. Ein Termin mit dem RZI Gifhorn u.a. zu dieser findet erst nach dem nächsten Kreistag statt. Sollten sich hieraus neue Erkenntnisse ergeben, werden diese nachgereicht.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heilmann

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