Zum Inhalt springen

Schulsanierungs GmbH

Anfrage

  1. Entspricht es noch dem Gegenstand und Zweck der Schulsanierungs-GmbH, wenn diese liquiden Mittel an andere Beteiligungen des Landkreises wie z.B. der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG) oder der Tankumsee GmbH verleiht oder dieses zukünftig geschehen sollte?
  2. Falls dieses in der Vergangenheit geschehen sein sollte, gibt es hierzu eine Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers?

Antwort

  1. Der Zweck des Unternehmens ist richtig dargestellt, allerdings finanziert sich die Schulsanierungs-GmbH (SchulSa) nur aus den Mieterträgen durch die vermieteten Schulen an den Landkreis Gifhorn.

    Eine Zahlung von den Gebietskörperschaften erhält die SchulSa nicht.

    Die Gewährung eines Darlehens ist ein Hilfs- bzw. Nebengeschäft des Unternehmens welches den Gegenstand des Unternehmens nicht behindert bzw. beeinflusst.

  2. Der Jahresabschluss 2021 wurde vom Wirtschaftsprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Gifhorn hat ebenfalls keine Beanstandungen zum Jahresabschluss festgestellt. Inhalt der Prüfung war auch das gewährte Darlehen.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heilmann

Schlagwörter: