Anfrage
- Wann ist mit der Realisierung des Glasfaserausbaus im Papenteich zu rechnen?
- Welche zusätzlichen Kosten verursachen die eingetretenen zeitlichen Verzögerungen?
- Was sind die Gründe für die unzureichende Kundeninformation, wer ist eigentlich zuständig, der LK oder „Giffinet“?
- Besteht aufgrund der signifikanten zeitlichen Verzögerungen ein Kündigungsrecht für die Kunden von „Giffinet“?
Antwort
Die Nachfragen der Bürgerinnen und Bürger aus der Samtgemeinde Papenteich kann ich sehr gut nachvollziehen, genauso wie ich die Situation um die Dringlichkeit und den grundsätzlichen Bedarf an einer nachhaltig hohen Bandbreite verstehen kann. Der Regiebetrieb Breitbandausbau des Landkreises Gifhorn bezieht bekanntermaßen Bundes- und Landesfördermittel zur Erschließung der unterversorgten weißen Flecken im Kreisgebiet. Bei den eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen der Deutschen Glasfaser Holding GmbH werden jene Adressen erschlossen, die nicht vom geförderten Ausbau profitieren dürfen. Auch wenn mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau viele Kunden nun von einem Glasfaseranschluss profitieren, so ist die Situation aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar. Schließlich erhalten nun jene Gebäude, welche nach Bundesdefinition als noch ausreichend versorgt gelten, eher einen Anschluss, als jene die unterversorgt sind. Ein geförderter Ausbau durch die öffentliche Hand ist aber im Gegensatz zur Wirtschaft an Grundlagen des Vergabe- und Zuwendungsrechts gebunden und bedarf daher einer deutlich längeren Zeit der Umsetzung.
Zum zeitlichen Ablauf im Papenteich: Im Jahr 2020 wurde von Februar bis Juni die Vorvermarktung durchgeführt, um die nötige Penetrationsquote von mindestens 40% zu erzielen. Die Vermarktung wurde schließlich mit 50% abgeschlossen. Im Anschluss wurde von Juli bis September die Netzplanung bedingt durch die zurückliegende Vorvermarktung insofern analysiert, dass alle beantragten Anschlüsse entsprechend berücksichtigt werden – in Verbindung mit zusätzlicher Reserve gemäß Einhaltung der Förderrichtlinie. Von Oktober bis Dezember wurden schließlich die Vergabeunterlagen und das Leistungsverzeichnis erstellt, damit im Januar 2021 die europaweite Ausschreibung veröffentlicht werden konnte. Nach der Submission im März 2021 und der anschließenden Angebotsauswertung sollte im Mai 2021 der Zuschlag erteilt werden. Ein unterlegener Bieter rügte diese beabsichtigte Zuschlagserteilung und zog trotz einer erfolgten Stellungnahme der Kreisverwaltung vor die Nds. Vergabekammer. Diese setzte das Verfahren im Juli 2021 in die Prüfphase zurück. Die Kreisverwaltung entschied sich nach ausführlicher Rücksprache mit dem beauftragten Planungsbüro und der verfahrensbegleitenden Anwaltskanzlei dazu, den Beschluss der Vergabekammer vor das OLG Celle zu tragen und dagegen anzugehen. Ein entsprechender Eilentscheid wurde durch das OLG zurückgewiesen. Im November 2021 bestätigte das OLG Celle die Entscheidung der Vergabekammer.
- Das Planungsbüro und die verfahrensbegleitende Anwaltskanzlei haben die Neuauswertung und -prüfung der Angebote nach der Entscheidung des OLG aufgenommen. Durch die hohe Anzahl an durchgeführten Baumaßnahmen durch die Deutsche Glasfaser Holding GmbH bedarf es aufgrund der zurückliegenden Zeit mittlerweile der Berücksichtigung, ob der Auftrag in der ursprünglichen Form noch beauftragt werden kann. Dieser Prüfprozess ist leider immens zeitaufwendig und bedarf auch der Berücksichtigung der Ausbaupläne der Deutschen Glasfaser Holding GmbH, deren Beschaffung leider 12 Wochen in Anspruch genommen hat. Das Planungsbüro arbeitet diese derzeit ein. Die Kreisverwaltung hofft im Juli 2022 eine rechtssichere Vergabeentscheidung treffen zu können.
- Die Kreisverwaltung geht nicht von Mehrkosten aus, da in anderen Baulosen bislang mehrere eingeplante Ausgaben eingespart werden konnten. Mit Gewissheit lässt sich dies aber erst mit dem Abschluss des Verfahrens beantworten.
- Die Kreisverwaltung weist die mangelnde Kundeninformation an dieser Stelle zurück. Details zu einem nicht öffentlichen europaweiten Vergabeverfahren dürfen alleine aufgrund des Vergaberechts nicht veröffentlicht werden. Informationen die zur Verfügung gestellt werden dürfen, wurden im ersten Quartal 2022 über das Samtgemeindeblatt, welches kostenfrei ist, mitgeteilt. Die Baumaßnahmen und die damit verbundene Verantwortlichkeit obliegt dem Landkreis Gifhorn – Regiebetrieb Breitbandausbau als Netzeigentümer.
- Die Kunden haben per se zu jedem Zeitpunkt vor Beginn der Baumaßnahme die Möglichkeit kostenfrei von Ihrem Auftrag bei GIFFInet zurückzutreten. Zu empfehlen ist dies jedoch nicht. Die Kreisverwaltung baut diese Adressen nur deshalb aus, weil sie als Marktlücken erfasst wurden, d.h. kein Telekommunikationsunternehmen an der Erschließung dieser Gebäude Interesse hat.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heilmann