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Resolution des Landrates und Kreistages des Landkreises Gifhorn zur Stärkung der Pflege und gegen die Verlagerung nichtpflegerischer Tätigkeiten auf Pflegekräfte im Krankenhauswesen (Antrag zum nächsten Kreistag am 23.04.2025)

Sehr geehrter Herr Landrat:

Die AfD Fraktion stellt den Antrag die nachfolgende Resolution im nächsten Kreistag zu beschließen:

Resolution:

Landrat Tobias Heilmann und der Kreistag des Landkreises Gifhorn fordern von den Krankenhausbetreibern, hier im konkreten Fall der Helios-Kliniken Gifhorn und Wittingen, sowie der Bundesregierung und dem Bundesgesetzgeber:

  1. die Bewahrung der Fachlichkeit in der Pflege
    Examinierte Pflegekräfte sollen sich auf ihre originären Pflegeaufgaben konzentrieren können: die qualifizierte pflegerische und medizinische Versorgung von Patienten. Die Übertragung von Reinigungs- oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auf dieses Personal ist nicht nur ineffizient, sondern mindert auch die Qualität der pflegerischen Betreuung der Patienten.
  2. die Verhinderung des Arbeitsplatzabbaus im nicht-medizinischen Bereich
    Die systematische Umsetzung oder gar Freisetzung von Reinigungskräften und anderen unterstützenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen führt zu einer Verschlechterung der Hygiene- und Versorgungsstandards im Krankenhaus, was sicher zu Unmut bei den Patienten führen wird. Dies ist im Rahmen einer Kosten- und Nutzenbetrachtung ineffektiv.
  3. die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und ethischen Standards
    Das Pflegestärkungsgesetz des Bundes wurde erlassen, um die Qualität und Effizienz der Pflege im Krankenhauswesen zu verbessern – nicht, um Kosten auf dem Rücken der Pflegekräfte und der Patienten zu sparen. Eine zügige und konsequente Überprüfung ist durch den zuständigen Bundesgesetzgeber durchzuführen, um rechtlich sicherzustellen, dass Krankenhauskonzerne das Bundesgesetz nicht „missbräuchlich“ auslegen, umsetzen und die gesetzliche Zielstellung konterkarieren.
  4. die Krankenhauskonzerne zur Sicherstellung zur Sicherstellung eines funktionierenden Unterstützungssystems zu verpflichten
    Krankenhauskonzerne – wie auch in den Helios-Kliniken Gifhorn und Wittingen – dürfen nicht aus wirtschaftlichen Interessen die Unterstützungssysteme im Krankenhauswesen aushöhlen. Es braucht eine ausreichende Zahl an Reinigungskräften, Versorgungsassistenten und anderen unterstützenden Berufen, um einen reibungslosen Krankenhausbetrieb zu gewährleisten.
  5. gesetzgeberische Maßnahmen zur Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen
    Die Bundesregierung und der Bundesgesetzgeber werden aufgefordert, klarstellende rechtliche Regelungen und zusätzlich finanzielle Anreize zu schaffen, um die Trennung zwischen pflegerischen und nicht-pflegerischen Tätigkeiten klar zu definieren und die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört zuvörderst eine gesetzliche Klarstellung, dass nicht-pflegerische Tätigkeiten nicht zulasten der Pflegekräfte gehen dürfen.

Landrat Tobias Heilmann und der Kreistag des Landkreises Gifhorn appellieren an die Verantwortung der
Krankenhausbetreiber, der Bundesregierung und des Bundesgesetzgebers, die Qualität der Pflege und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte nicht weiter zu gefährden. Die bewusste Umverteilung von nicht-pflegerischen Tätigkeiten auf Pflegekräfte mit dem Ziel der Kostensenkung, aber zu Lasten der Patientenversorgung und
der Beschäftigten im Krankenhauswesen muss unverzüglich gestoppt werden.

Landrat Tobias Heilmann und der Kreistag des Landkreises Gifhorn fordern die Konzernleitung der HELIOS-Kliniken auf, die getroffene Grundsatzentscheidung, die nicht-pflegerischen Servicetätigkeiten auf Pflegekräfte zu übertragen, zurückzunehmen.

Begründung:

Durch die bundesgesetzlich neu geregelte, zweckgebundene Refinanzierung der anfallenden Personalkosten in der Pflege sollte das Pflege-Personal in Krankenhäusern entlastet werden. Seit 2025 werden nur noch Pflegefachkräfte und qualifizierte Pflegehilfskräfte über das Pflegebudget refinanziert, das die Krankenhäuser mit den Krankenkassen als Ist-Kosten abzurechnen haben.

Es ist allerdings festzustellen, dass im Zuge dieser positiven Neuregelung verschiedene Klinikbetreiber in ihren Krankenhäusern begonnen haben, artfremde Servicetätigkeiten, wie z.B. die Reinigung von Betten, auf Pflegekräfte zu übertragen, um diese artfremden Tätigkeiten zu 100 Prozent über das gesonderte Pflegebudget abrechnen zu wollen. Auch der Helios-Konzern geht zu dieser Praxis über. In den Helios-Kliniken Gifhorn und Wittingen soll dies zum 01.04.2025 auf Grund der Grundsatzentscheidung der Konzernzentrale erfolgen.
Dies geschieht im vollen Bewusstsein, dass die Pflegefachkräfte schon jetzt an oder in Teilen bereits jenseits der Grenze des Belastbaren arbeiten und nicht über die Kapazitäten verfügen, diese artfremden Tätigkeiten auch noch zusätzlich zu leisten. Gleichzeitig werden Beschäftigte in den Helios-Kliniken Gifhorn und Wittingen, die über keine pflegerische Ausbildung verfügen, Qualifikationsangebote gemacht, um eine zur Refinanzierung notwendige Qualifikation zu erlangen. Dieses Qualifizierungsangebot geschieht aber nach bisherigen, hiesigen Erkenntnissen nicht im Umfang des bisherigen Stellenumfanges für die artfremden Tätigkeiten.

Das Pflegestärkungsgesetz des Bundes, das auf eine Verbesserung der Situation in der Pflege abstellt, weist insoweit Regelungslücken auf, die einige Krankenhauskonzerne aus wirtschaftlichen Gründen zu nutzen wissen. Angesichts der allgemein immer noch sehr angespannten Lage in der Pflege und der zunehmenden Arbeitsbelastung für examinierte Pflegekräfte ist es inakzeptabel, dass Reinigungs- und sonstige nicht-pflegerische Tätigkeiten auf qualifiziertes Pflegepersonal übertragen werden, während bislang mit diesen Aufgaben betraute Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen umgesetzt oder gar freigesetzt werden. Diese aufgrund der Grundsatzentscheidung der Konzernzentrale in Berlin auch in den Helios- Kliniken Gifhorn und Wittingen zum 01.04.2025 vorgesehene Praxis widerspricht den Zielen des Pflegestärkungsgesetzes des Bundes, verschärft den Personalmangel in der Pflege, macht den Arbeitsplatz im Pflegebereich weniger attraktiv und verschlechtert die Qualität der Patientenversorgung.

Auch wenn das rechtlich wohl nicht zu beanstanden ist, ist das aber gesellschaftlich und moralisch nicht in Ordnung. Insoweit ist das Vorgehen inakzeptabel und muss zügig geändert werden. Hier ist der Bundesgesetzgeber in der Pflicht, diese Regelungslücken unverzüglich zu schließen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Lange

Kreistagsabgeordneter

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