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Pr. 39: AfD wählen – ist auch in der Stadt Gifhorn erlaubt, muss der Bürgermeister zugeben.

Die AfD Ratsfraktion hatte zur jüngsten Stadtratssitzung – die bezeichnenderweise am ehemaligen Tag der Deutschen Einheit, dem 17. Juni statt fand – , die öffentliche Anfrage gestellt, ob auch außerhalb der Europawahl oder sonstiger Wahlen, Mahnwachen angemeldet werden bzw. Plakate verwendet werden dürfen, die den Zusatz: „AfD wählen“ verwenden bzw. auf den Plakaten oder Bannern verzeichnet haben. Anlass war, dass im Jahr 2023 aber auch für die Versammlung am 10. Juni, diese von der Stadtverwaltung als unzulässig moniert wurde. Die Stadtverwaltung, unter Leitung der CDU Bürgermeisters Nerlich, musste nun öffentlich am 17. Juni eingestehen, dass die Rechtsauffassung der Stadt Gifhorn falsch ist und jederzeit auf Mahnwachen mit dem Slogan „AfD wählen“ aufgetreten werden darf.

„Wieder einmal mussten wir die unter CDU Führung stehende Stadtverwaltung eines Besseren belehren. „AfD wählen“ ist auch in Gifhorn erlaubt. Ein schöner Erfolg für die Demokratie am 17. Juni. Wehrmutstropfen und bezeichnend für die Situation im Stadtrat ist, dass den Opfern des Volksaufstandes eine Gedenkminute verwehrt wurde. Wer das ändern will, der muss AfD wählen, gerade auch in Gifhorn!“, so der Gifhorner AfD Chef Stefan Marzischewski

Die AfD gedenkt allen mutigen Bürgern, die am 17.06.2024 in der ehemaligen DDR, für Demokratie und Freiheit aufgestanden sind und dabei ihr Leben lassen mussten. Ihnen und ihren Familien gebührt Respekt und Anerkennung.