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Schulentwicklung (Öffentliche Anfrage 3/24 zur Kreistagssitzung am 12.06.2024)

Anfrage

Vorwort: Das Thema Schule bewegt zurzeit viele Menschen im Landkreis Gifhorn, hier sei nur an die Schulsituation im nördlichen Pappenteich erinnert.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Haben sich Schulen, die sich in der Trägerschaft des Landkreis Gifhorn befinden am sogenannten Startchancen-Programm des Bundes/Landes für benachteiligte Schulen in sozialen Brennpunkten beworben?
  2. Muss das Schulentwicklungskonzept für die weiterführenden Schulen, die in der Trägerschaft des Landkreises Gifhorn sind, angepasst werden?
  3. Kann jedem Kind aus dem Landkreis Gifhorn ein Platz in einem Gymnasium für das Schuljahr 2024/2025 zugesichert werden? Wenn nein, werden dann dennoch Kinder aus der Ukraine an Gymnasien im Landkreis Gifhorn in 2024/2025 neu aufgenommen?
  4. Sind für 2024/2025 Containerlösungen an Gymnasien oder IGS, die sich in der Trägerschaft des Landkreis Gifhorn befinden, geplant?
  5. Wurde der Brief der niedersächsischen Kultusministerin zum AfD Infoportal (neutrale-lehrer.de) vom 28.05.2024 (in den Schulen, ) die sich in der Trägerschaft des Landkreis Gifhorn befinden, a) an die Lehrer und b) an die Schüler bzw. Eltern verteilt. Bitte um Nennung der Schulen wo die Lehrer und die Schüler bzw. Eltern darüber informiert worden sind.

Antwort

Sehr geehrter Herr Marzischewski-Drewes,

zu der o. g. Anfrage der AfD-Fraktion kann ich Ihnen wie folgt Auskunft geben:

Antwort zu Frage 1:

Für die Teilnahme am Start-Chancen-Programm gab es kein Bewerbungsverfahren, da die Auswahl der Schulen sozialdatenbasiert erfolgt ist. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgte durch das Land Niedersachsen daher zentral nach der vorliegenden Datenlage. Aus dem Landkreis Gifhorn nehmen nach Auskunft des MK die Hauptschule Meinersen, Grundschule Wesendorf, Hauptschule Rühen, Fritz-Reuter-Realschule Gifhorn sowie die Oberschule in Weyhausen teil.

Antwort zu Frage 2:

Die Schulentwicklungsplanung des Landkreises analysiert laufend die aktuellen Entwicklungen in und um das Kreisgebiet, stellt diese im Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung vor, diskutiert und leitet entsprechende Maßnahmen (Bsp. Machbarkeitsstudie Konrad-Adenauer-Straße) ein. Ein statisches Konzept besteht nicht.

Antwort zu Frage 3:

Der Landkreis Gifhorn als Schulträger Gymnasium ist verpflichtet jeder/m Schüler/in mit Wunsch auf Gymnasialbeschulung einen entsprechenden Schulplatz bereitzustellen. Die Anmeldungen zum kommenden Schuljahr 2024/25 sind bereits im Mai erfolgt und sämtliche Anmeldungen wurden aufgenommen. Die Anpassung der Schulbezirkssatzung der Stadt Braunschweig wird darüber hinaus erst zum Schuljahr 2025/26 wirksam. Die Nationalität/en der angemeldeten Schüler/innen sind verwaltungsseitig nicht bekannt.

Antwort zu Frage 4:

nein

Antwort zu Frage 5:

Die Schulträger erhalten grundsätzlich keine Infoschreiben an Schulen, Lehrer, Eltern oder Schüler/innen aus dem oder über das MK. Die Schulleitungen wiederum sind dem Schulträger nicht zur Aussage verpflichtet ob und wie diese Information weitergeleitet wurde (Eltern, Schüler/innen).

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Heilmann

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