Anfrage
am 20. August fand die Sitzung des Kreisseniorenbeirates im Rittersaal in Gifhorn statt. Über den Mailverteiler des Landkreises Gifhorn wurde diese Sitzung am 15.08.2025 als Pressemittelung angekündigt, dort heißt es wörtlich: „dort sind die kandidierenden für die Landratswahl eingeladen…“
Der Kandidat der AfD durfte dort nicht am Bewerbertisch sitzen. Es wurde Kaffee und Tee gereicht. Es waren Namenschilder für die Bewerber der SPD und CDU auf dem Tisch. Es waren Angestellte des Landkreises bei der Sitzung dabei. Der Kreisseniorenrat wirbt auf der Webseite des Kreises wie folgt:
„Der Kreisseniorenbeirat ist parteipolitisch neutral und konfessionell unabhängig. Er fungiert als Interessenvertretung aller älteren Menschen im Landkreis Gifhorn und fördert deren Belange und Interessen durch Beratung der politischen Gremien und gegenüber der Kreisverwaltung. Sogleich ist er auch Ansprechpartner für den Kreistag und die Kreisverwaltung“
Wir haben dazu folgende Fragen:
- Musste der Kreisseniorenbeirat Miete für die Veranstaltung am 20. August im Rittersaal bezahlen?
- Wer hat die Namenschilder für die Landratskandidaten der SPD und CDU gedruckt?
- Wer hat die Getränke für die Veranstaltung am 20. August bezahlt?
- Wer ist für den Internetauftritt des Kreisseniorenbeirates auf der Internetseite des Landkreises verantwortlich? Wer trägt die Kosten?
- Wie hoch ist die jährliche Unterstützung des Kreisseniorenrates durch den Landkreis Gifhorn?
- Wie beurteilt die Kreisverwaltung, dass nur die Landratskandidaten der SPD und CDU am Bewerbertisch sitzen durften, vor dem Hintergrund der landkreiseigenen Pressemitteilung vom 15.08 in der wörtlich stand: „dort sind die kandidierenden für die Landratswahl eingeladen“
- Sind bis zur Landratswahl Veranstaltung in Liegenschaften des Landkreises geplant, bei der nicht alle Landkreiskandidaten eingeladen werden?
Vielen Dank für die Beantwortung vorab
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Marzischewski-Drewes
Fraktionsvorsitzender
Antworten
- Nein, im Rahmen der Gründung des Kreisseniorenbeirats wurde beschlossen (siehe VO-Nr.1048/XIX.WP), dass die Kosten für die Unterstützung des Kreisseniorenbeirates durch den Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Gifhorn erfolgen und auch die Kosten von dort getragen werden. Im Rahmen des Haushalts stehen dem Kreisseniorenbeirat hierfür Mittel in Höhe von 2500 Euro pro Jahr zur Verfügung.
- Siehe Antwort auf Frage 1.
- Siehe Antwort auf Frage 1.
- Siehe Antwort auf Frage 1, die Kosten für die Unterseite auf der Hauptseite des Landkreises Gifhorn werden nicht gesondert in Rechnung gestellt.
- Siehe Antwort auf Frage 1.
- Zum Zeitpunkt der Einladung zur Sitzung des Kreisseniorenbeirates (9 Tage vor der Sitzung) sowie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Pressemitteilung hatte die AFD eine Landratskandidatur noch nicht bekannt gegeben und konnte folglich nicht als Redner eingeladen und berücksichtigt werden. In der Sitzung hat sich der Vorsitzende formalrechtlich auf die Geschäftsordnung berufen und ihm obliegt das Hausrecht im Rahmen des Gremiums.
Die Kreisverwaltung des Landkreises Gifhorn hat gemäß des Neutralitätsgebot der Kreisverwaltung und der Wahrung des Wahlgrundsatzes zur Freiheit und Gleichheit der Wahl dem Vorsitzenden des Kreisseniorenbeirates, Herrn Voigt, empfohlen, dass der Kreisseniorenbeirat im Rahmen einer Sondersitzung vor der Landratswahl am 26. Oktober die weiteren Landratskandidierenden zur Fragerunde einlade. Diese Sitzung solle nach dem 22.September terminiert werden. Bis zu diesem Tag ist es möglich, Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrates einzureichen. - Davon hat die Kreisverwaltung keine Kenntnis.