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Neubau einer Förderschule Geistige Entwicklung

Anfrage

  1. Warum wurden also nach Vorliegen der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Beschaffungsvariantenvergleich) 18.01.2012 offensichtlich nicht alle Varianten auf ihre bilanziellen Unterschiede sowie deren haushalterischen Auswirkungen auf den Kreishaushalt untersucht und die Ergebnisse im zuständigen Fachausschuss am 02.02.2022, also eben gerade dem hierfür zuständigen Haushaltsausschuss vorgestellt?
  2. Hat also die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des beauftragten unternehmens Mängel gehabt? Wenn ja, welche Auswirkungen haben diese Mängel auf die Kosten des Landkreises für die Untersuchung?
  3. Warum wurden die Ergebnisse der am 02.02.2022 beauftragten weiteren Untersuchungen erst am 14.02.22 den KfA zugänglich gemacht?

Antwort

Der Beschaffungsvariantenvergleich umfasst in der Methodik von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen eine systematische Schätzung aller relevanten Ein-, und Auszahlungen der konventionellen sowie der ÖPP Beschaffungsvariante über den gesamten Projektlebenszyklus. Vor diesem Hintergrund ist es aus hiesiger Sicht eigentlich Anspruch des Beschaffungsvariantenvergleichs, dass die Ergebnisse des Beschaffungsvariantenvergleichs als Grundlage der haushaltsrechtlichen Veranschlagung der Ausgaben für die geplante Maßnahme vor Einleitung eines Vergabeverfahrens herangezogen werden können.

  1. Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Die Methodik ist durch den jeweils aktuellen Leitfaden der Finanzministerkonferenz „Wirtschafflichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“ vorgeschrieben und beinhaltet die Anwendung der Barwert-/Kapitalwertmethode (dynamisches Investitionsrechnungsverfahren), um die über mehrere Jahre anfallenden Zahlungsströme von verschiedenen Beschaffungsvarianten durch Abzinsung/Diskontierung auf einen Zeitpunkt rechnerisch vergleichbar zu machen.

    Die abgezinsten/diskontierten Zahlungsströme entsprechen allerdings nicht mehr der haushalterischen Abbildung. Eine Darstellung der haushalterischen Auswirkungen ist dementsprechend nicht Ziel und Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

    Die haushalterischen Auswirkungen wurden von der Verwaltung daher in der sitzung am 02.02.2022 gesondert dargestellt. Berücksichtigt wurden hier dänn insbesondere die nach dem Ergebnis des Barwerts aussichtsreichsten Varianten 2, 3, 4 und 5.

  2. Nein, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Firma PSPC entsprach in der Methodik den geltenden Vorgaben (s. zu Frage 1) und im Umfang dem an sie gestellten Auftrag. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wies demzufolge keine Mängel aus. Die Kosten des Landkreises fielen nicht höher aus als vorab vereinbart.
  3. Die mit der Vorlage Nr. 0053/XX.WP für die Sitzung des Kreistages am 16.02.2022 zur Verfügung gestellte Nutzwertanalyse wurde von der Verwaltung bis zum 11.02.2022 erarbeitet und darauf folgend am 14.02.2022 der Vorlage als Anlage hinzugefügt.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heilmann

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