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Medizinische Versorgung von Asylbewerbern

Anfrage

  1. Welche Gesamtkosten für die medizinische Versorgung von Asylbewerbern sind dem Landkreis in 2016 und 2017 entstanden? Bitte je Jahr ausführen.
  2. Welcher Anteil ist davon vom Land Niedersachsen oder dem Bund erstattet worden?
  3. Ist die Aussage richtig, dass die Kosten der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern für die der Kreis Gifhorn zuständig ist, zu 100% zu Lasten des Kreises Gifhorn geht und keine Kompensation durch das Land oder den Bund erfolgt?

Antwort

  1. Krankenhilfekosten 2016 und 2017 je Leistungsart
    Leistungsart §2 AsylbLG §3 AsylbLG Gesamt
    2016 45.834,26€ 2.031.531,33€ 2.077.365,59€
    2017 672.074,72€ 2.158.479,48€ 2.830.554,20€
    Leistungen nach §2 AsylbLG erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich 15 Monate in Deutschland aufhalten und ihren Aufenthalt nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Leistungen nach §2 AsylbLG entsprechen in der Höhe dem SGB XII. Darüber hinaus erfolgt eine Betreuungsvereinbarung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung.
  2. Für die Aufnahme von Asylbewerbern erhalten die Kommunen eine Kostenpauschale nach dem Nds. Aufnahmegesetz vom Land Niedersachsen. In dieser Pauschale sind die Krankenhilfekosten vollständig enthalten. Diese betrug für das Jahr 2016 10.000,00 € je Asylbewerber, für 2017 betrug diese 11.192,00 € je Asylbewerber. Zur Ermittlung der Kostenabgeltung werden jährlich die tatsächlichen Personen, die am 31.12. Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, an das Land gemeldet. Die Landeszuweisungen für 2016 ergeben sich aus dem Durchschnitt der gemeldeten Personenanzahl zum 31.12.2015 und zum 31.12.2016. Für 2017 ist die Berechnungsgrundlage die Personenanzahl vom 31.12.2016 und vom 31.12.2017. Zudem werden durch sämtliche Kommunen die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen an das Land mitgeteilt. Die Höhe der landesweit geltenden Kostenpauschale wird durch das Land jährlich festgesetzt.
  3. Siehe Antwort Frage Nr. 2.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Ebel

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