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Klimaschutz und CO2 Reduktion durch Neuanpflanzungen

Anfrage

Sachverhalt

Der Klimaschutz und die Reduktion von CO2 sind in aller Munde. Im letzten Kreistag brachten Sie auch die Förderung von Anpflanzungen von Hecken zur Sprache, insbesondere auch zur Förderung der Artenvielfalt.

Antwort

Frage 1:
Wie viele Bäume sind im Auftrage des Landkreises Gifhorn im Jahr 2O16, 2Ol7 und 2018 im Kreisgebiet angepflanzt worden? Bitte nach Kalenderjahr aufschlüsseln.

Antwort:
In 2O17 erfolgten Pflanzung von 250 Einzelbäumen sowie 5.000 qm Buchenwald, in den übrigen angefragten Jahren keine.

Frage 2:
Welche Zahl an Neuanpflanzungen von Bäumen ist für 20l9 geplant?

Antwort:
In 2019 sind geplant: 165 Einzelbäume, 20 Obstbäume sowie 11.000 qm Eichenmischwald.

Frage 3:
Gab es Neunanpflanzungen von Hecken im Jahr 2076,2077 und 2078 im Aufrage des Landkreises im Kreisgebiet? Bitte nach Kalenderjahr aufschlüsseln.

Antwort:
In 2017 erfolgten Neuanpflanzungen von Hecken auf einer Fläche von 2300 qm; in den übrigen angefragten Jahren keine.

Frage 4:
Welche Zahl an Neuanpflanzungen von Hecken ist für 2O19 geplant?

Antwort:
Für 2019 ist eine Neuanpflanzung von Hecken auf einer Fläche von ca. 1000 qm vorgesehen.

Allgemein ist zu sagen, dass der Landkreis nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes bei seinen Baumaßnahmen für Eingriffe, die sich nachteilig auf die Natur auswirken, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A + E-Maßnahmen) durchführt. Dieses betrifft vorrangig Straßen- und Radwegebaumaßnahmen.

Die Art möglicher A + E-Maßnahmen ist vielfältig und wird im jeweiligen Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt, z. B.

  • Aufwertung von Nebenflächen entlang der Verkehrswege durch Hecken oder Baumpflanzungen,
  • Aufforstung von Ackerland,
  • Streuobstwiesen.

Die Zuständigkeit für Pflege und Unterhaltung der A + E-Maßnahmen kann je nach getroffener Regelung unterschiedlich ausfallen und sowohl durch den Landkreis selbst als auch durch Dritte erfolgen (2. B.Kommunen, Landwirte, Umweltverbände).

Weiterhin initiiert der Landkreis Pflanzungen, die als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Projekte / Baumaßnahmen Dritter erforderlich sind, indem bei Bedarf den Antragstellern Vorschläge für Ort und Qualität der Maßnahmen gemacht werden. Dies kann analog zu den obigen Maßnahmen beispielsweise eine Hecke in der Landschaft, eine Bepflanzung des Uferbereichs eines Grabens oder die Schaffung / Verbesserung eines Waldsaums sein.

Konkrete Zahlen zu den Maßnahmen Dritter lassen sich dazu jedoch nicht ermitteln, da diese Kompensationsmaßnahmen nicht vom Landkreis durchgeführt werden und nicht detailliert digital erfasst sind.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ebel

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