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Internetauftritt des Landkreis Gifhorns (Öffentliche Anfrage 7/25 zum Ausschuss für Haushalt und Controlling am 27.03.2025)

Anfrage

  1. Welche Kosten sind durch den neuen Internetauftritt entstanden?
  2. Wann wurden die Fraktionen über das neue Design vorab informiert?
  3. Warum wird nicht das bisherige Wappen verwendet, wie es in der Hauptsatzung vorgegeben wird? (siehe Anlage)
  4. Ist das neue Logo (Blauer Löwe auf gelber Grund, siehe Anlage) urheberrechtlich geschützt? Wenn ja, welche Kosten sind dafür entstanden?
  5. Ist der Landrat an die Hauptsatzung gebunden?

Antworten

  1. Zum Hintergrund: Das Thema einer neuen Website ist überhaupt erst relevant geworden, da der bisherige Hoster der Website den Vertrag und die Unterstützung des Internetauftritts einseitig gekündigt hat. Daher war eine Überarbeitung der Website grundsätzlich erforderlich geworden. Darüber hinaus erfordern die Regelungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nach dem Behindertengleichstellungsgesetz grundsätzliche Barrierefreiheit der Angebote der Kommune. Diesen hat das alte Corporate Design des Landkreises nicht entsprochen. Es erfolgte eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach §11 UVgO für die Erstellung eines Corporate Designs. Mehrere Agenturen wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhielt die Gingco Communication GmbH & Co. KG aus Braunschweig für das nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten beste Angebot. Das Angebot aus der Vergabe der Fa. Gingco Communication GmbH & Co KG betrug 45.158 Euro netto.

    Der Landkreis hat sich darüber hinaus entschieden, für unser Intranet die Entwicklung und Erstellung einer Markenbibliothek (Digital Asset Library) als zentralen Speicherort digitaler Medien für 13.200 Euro hinzu zu beauftragen.

    Die Vorteile hiervon sind:
    • Einsparung von Speicherplatz und Arbeitszeit durch Vermeidung von redundanten Dateien und weniger Zeit für die Suche nach aktuellen Versionen
    • Schnellere Auffindbarkeit von „verwandten“ Assets, unabhängig vom Dateityp, durch die intelligente Verschlagwortung, Kombinierung, Archivierung und Versionierung von Dateien
    • Gewährleistung von Datensicherheit, Markenrichtlinien und Urheberrechten durch die kontrollierte Verwaltung von Zugriffs- und Nutzungsrechten
    • Automatisierung von Arbeitsabläufen und kollaborative Nutzung einzelner Dateien von überall aus für jeden berechtigten Stakeholder durch eine zentrale Ablage im Intranet des Landkreises und nicht auf der internen IT-Cloud.
  2. Da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, wurde das neue Design lediglich in den Berichten der Vorständin Frau Spieler als Ankündigung einer „neuen Homepage“ in den Kreisausschüssen am 11.12.2024 und 12.02.2025 erwähnt.
  3. Die Neugestaltung des neuen Markenauftritts des Landkreises Gifhorn tangiert die Nutzung des Wappens nach § 2 (1) der Hauptsatzung des Landkreises nicht und ersetzt es auch nicht.
  4. Es erfolgt die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt unter den Klassen 35 (Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten) und 41 (Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten). Das war die Empfehlung der Agentur. Eine Rechnung liegt dafür noch nicht vor. Es wird aber nach der Gebührenordnung des Amtes mit 290 Euro gerechnet.
  5. Selbstverständlich. Sie wurde sogar durch den Landrat unterzeichnet.