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Integrationslotsen

Anfrage

  1. Stimmt der dargestellte Sachverhalt?
  2. Wenn ja, seit wann ist ein Führungszeugnis und eine Stillhaltevereinbarung nötig?
  3. Warum ist ein Führungszeugnis und eine Stillhaltevereinbarung nötig?
  4. Falls es eine Stillhaltevereinbarung gibt: Was dürfen die Integrationslotsen über ihre Arbeit öffentlich berichten?

Antwort

  1. Antwort zu den Fragen 1,2 und 3:

    Es ist richtig, dass Integrationslotsen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Dies ist bereits seit 2012 so. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass dieses für Ehrenamtliche kostenfrei ist.

    Infolge der verschiedenen Missbrauchsskandale ist es inzwischen seitens des Landes vorgeschrieben, dass Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt. Integrationslotsen gehen in die Familien und treffen entsprechend auf die als besonders sensibel erkannten Gruppen (Kinder, Jugendliche, Frauen). Die Freiwilligenzentralen im Landkreis Gifhorn fordern dieses sogar grundsätzlich vor jedem Engagement.

    Eine Stillhaltevereinbarung wird nicht gefordert.

  2. Antwort zu Frage 4:

    Die Integrationslotsen haben sich an datenschutzrelevante Bestimmungen zu halten. Das heißt, sie dürfen durch ihre Äußerungen keine Persönlichkeitsrechte verletzenden Rückschlüsse ermöglichen. Ansonsten sind sie frei zu erzählen, was ihnen beliebt.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heilmann

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