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Folgen des Herrenberg-Urteils für die Kreismusikschule (Öffentliche Anfrage 10/24 zum Kreistag am 23.10.2024)

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Anfrage

Betreff: Folgen des Herrenberg-Urteils für die Kreismusikschule: https://www.mdr.de/kultur/musikschulen-herrenberg-urteil-kultur-news-100.html

  1. Musste die Kreismusikschule Nachzahlungen an die Rentenversicherungsträger
    leisten?
    Wenn ja in welcher Höhe und für welche Jahre? Bitte je Jahr angeben.
  2. Wie viele Lehrer an der Kreismusikschule sind zurzeit freiberuflich beschäftigt, wie viele
    festangestellt?
  3. Ist aufgrund des Herenberg-Urteils mit einer Gebührenerhöhung für das Jahr 2025 zu
    rechnen? Wenn ja in welchem prozentualem Umfang?
  4. Ist aufgrund des Herrenberg-Urteils mit einer Reduzierung Lernprogramms in der
    Kreismusikschule in 2025 zu rechnen?
  5. Welche finanziellen Belastungen für die Kreismusikschule ergeben sich aufgrund des
    Herenberg-Urteils für das Jahr 2025?

Antwort

  1. Nein.
  2. Aktuell sind es 41 Musikschullehrkräfte, die ausnahmslos festangestellt sind.
  3. Nein.
  4. Davon wird aktuell nicht ausgegangen.
  5. Im Zusammenhang mit dem Herrenberg-Urteil sind finanzielle Belastungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro zu erwarten. Zur Kompensation ist eine Strategie erarbeitet worden, die den weiteren Auf- und Ausbau von Ensembles vorsieht. Damit einher gehen können mehr Kooperationen, mehr öffentliche Auftritte und damit verbunden mehr Einnahmen.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heilmann

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