Anfrage
Betreff: Folgen des Herrenberg-Urteils für die Kreismusikschule: https://www.mdr.de/kultur/musikschulen-herrenberg-urteil-kultur-news-100.html
- Musste die Kreismusikschule Nachzahlungen an die Rentenversicherungsträger
leisten?
Wenn ja in welcher Höhe und für welche Jahre? Bitte je Jahr angeben. - Wie viele Lehrer an der Kreismusikschule sind zurzeit freiberuflich beschäftigt, wie viele
festangestellt? - Ist aufgrund des Herenberg-Urteils mit einer Gebührenerhöhung für das Jahr 2025 zu
rechnen? Wenn ja in welchem prozentualem Umfang? - Ist aufgrund des Herrenberg-Urteils mit einer Reduzierung Lernprogramms in der
Kreismusikschule in 2025 zu rechnen? - Welche finanziellen Belastungen für die Kreismusikschule ergeben sich aufgrund des
Herenberg-Urteils für das Jahr 2025?
Antwort
- Nein.
- Aktuell sind es 41 Musikschullehrkräfte, die ausnahmslos festangestellt sind.
- Nein.
- Davon wird aktuell nicht ausgegangen.
- Im Zusammenhang mit dem Herrenberg-Urteil sind finanzielle Belastungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro zu erwarten. Zur Kompensation ist eine Strategie erarbeitet worden, die den weiteren Auf- und Ausbau von Ensembles vorsieht. Damit einher gehen können mehr Kooperationen, mehr öffentliche Auftritte und damit verbunden mehr Einnahmen.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heilmann