Anfrage
- Wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, die auch den Aufbau und den Betrieb der erforderlichen Ladeinfrastruktur berücksichtigt? Wenn ja welche Ergebnisse hat diese Untersuchung erbracht?
- Gibt es bereits ein Nutzungs- und Betriebskonzept für die Elektrobusse, dass insbesondere die erforderlichen Reichweiten im Flächenlandkreis GIFHORN berücksichtigt?
- Mit welchen zusätzlichen Kosten für den Steuerzahler und die Nutzer (Fahrgäste) ist durch die geplante Umstellung zu rechnen?
- Gibt es ein Konzept zur Bekämpfung der spezifischen Brandgefahren von Elektrobussen und ist die hiesige Feuerwehr derzeit in der Lage einen Brand eines Elektrobusses zu löschen?
Antwort
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Bereits vor 2 Jahren wurde eine Konzeptstudie und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Einsatz von Elektrobussen bei der VLG durchgeführt. Diese Untersuchung zeigte, dass die Nachteile von Elektrobussen in den hohen Anschaffungskosten liegen. Wirtschaftliche Vorteile haben Elektrobusse jedoch bei den betriebsabhängigen Kosten, da sie wartungsärmer sind und die Energiekosten je Kilometer geringer ausfallen. Die Studie geht davon aus, dass sich die hohen Beschaffungskosten durch niedrigere Betriebskosten innerhalb einer Laufzeit von 10 Jahren kompensieren. Kosten für den Betrieb der Infrastruktur sind eingerechnet.
Aufgrund des „Sauber-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes“ ist ab 02.08.2021 vorgeschrieben, dass nur noch ein Teil der neu zu beschaffenden Omnibusse mit konventionellen Antrieben ausgestattet sein darf. Nach dem Gesetz besteht die Verpflichtung, bei allen ÖPNV-Aufträgen einen bestimmten jährlich wachsenden Anteil sauberer und emissionsfreier Fahrzeuge zu beschaffen.
- In dieser Studie wurde auch ein Nutzungskonzept hinterlegt. Das Aufladen der Busse erfolgt über Nacht bzw. bei kürzeren Dienstzeiten auch tagsüber im Betriebshof.
- Trotz der Erkenntnisse der Studie wurde ein höherer Preis für den Betrieb von Elektrobussen unterstellt, damit die Wirtschaftlichkeit auf der sicheren Seite liegt. Der Mehraufwand für den Betrieb von Elektrobussen im Landkreis wurde mit ca. 100 T € im Jahr 2023 linear ansteigend bis zu 1 Mio Euro/Jahr im Jahr 2030 kalkuliert. Ein Teil dieser Mehrkosten wird vom Regionalverband erstattet.
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Fahrzeugbrände sind typische Einsatzlagen in gemeindlicher Zuständigkeit und stellen kein Einsatzszenario für einen übergemeindlichen Einsatz dar. Gemäß § 2 Abs. 1 NBrandschG obliegt den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Dazu haben sie insbesondere die erforderlichen Anlagen, Mittel, einschließlich Sonderlöschmittel, und Geräte bereitzuhalten.
Aus fachlicher Sicht ist jede Gemeindefeuerwehr in der Lage Brände von Elektrofahrzeugen zu löschen.
Zur Unterstützung der kreisangehörigen Gebietseinheiten sieht der aktuelle Entwurf zum Einsatz- und Fahrzeugkonzept des Landkreises Gifhorn (Kreisfeuerwehrkonzept) die Beschaffung eines Abrollbehälters Mulde, halbhoch, wasserdicht u.a. für die Brandbekämpfung im Bereich E-Fahrzeuge für das Jahr 2026 vor.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Ebel