Zum Inhalt springen

CO2-Bepreisung, Zusatzkosten für den Landkreis Gifhorn

Anfrage

  1. Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch den eingeführten CO2 Preis für den Haushalt des Landkreises in 2021 und 2022? (für 2022 bitte die letzten Beschlüsse der Bundesregierung aus Mai 2O21 berücksichtigen)
  2. Durch welche Mäßnahmen werden die zusätzlichen Kosten kompensiert und welche Einsparziele an CO2 werden dadurch konkret erreicht / erwartet?

Antwort

  1. In Deutschland werden gemäß des Brennstoffemissionshandelsgesetzes – BEHG ab dem 01.01.2021 die Bereiche Wärme und Verkehr durch einen nationalen Emissionshandel erfasst. Zum Kauf von Zertifikaten sind jedoch nicht einzelne Haushalte verpflichtet, sondern Unternehmen, die in Deutschland fossile Brennstoffe verkaufen.

    Während der Einführungsphase (2021-2025) werden die Preise für Emissionszertifikate staatlich festgelegt.

    Der Preis für eine Tonne CO2 wird 2O21 bei 25 Euro liegen und bis 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen. Die Unternehmen geben diese Kosten grundsätzlich an den Endverbraucher weiter.

    Durch den Einstieg in den CO2-Preis 2021 ist Benzin bereits um 6 Cent/|, Diesel um 7 Cent/|, Heizöl um 7 Cent/l und Erdgas um 0,5 Cent/kwh teurer geworden.

    Haushaltsmäßige Auswirkung

    Fuhrpark

    a) allgemeiner Fuhrpark (FB 1)
    Die Zuständigkeit des Fachbereichs 1 ist für den allgemeinen Fuhrpark (Zugriff durch sämtliche Nutzer im Hause) gegeben.

    Im allgemeinen Fuhrpark sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2018 – 2020) rund 345.000 Jahres-km zurückgelegt worden.

    Ausgehend von einem Verbrauch von durchschnittlich ca. 7,5l pro 100 km (ganz überwiegend Benzin-Kfz im Kurzstreckenbetrieb) beträgt die erforderliche JahresKraftstoffmenge somit rund 25.875 l.

    Für Benzin werden aufgrund des CO2-Preises Mehrkosten von 7,0 Cent/l anfallen, 2022 steigen die Mehrkosten auf 8,4 Cent/l.

    Dies führt zu folgenden absoluten Mehrbeträgen:
    in 2021: rund 1.811 € in 2022: rund 2.174 €

    b) Fuhrpark Kreisstraßenmeistereien (FB 8):
    Für Diesel werden 2021 Mehrkosten von 7,9 Cent/l anfallen,2022 steigen die Mehrkosten auf 9,5 Cent/|.

    Bei einem Verbrauch des letzten Jahres in den KSMen von je ca. 50.000 l Diesel kämen 2021 Mehrkosten von je ca. 3.950,00 € in Frage,

    für beide KSMen zusammen Mehrkosten in 2021 von 7.900,00 €.
    Für 2022 werden die Mehrkosten auf je 4.750,00 € geschätzt,
    für beide KSMen zusammen Mehrkosten in 2022 von 9.500,00 €.

    c) Fuhrpark der Kreisfeuerwehr (FB 3):
    In 2O2O wurden rd. 7O4 Liter (überwiegend Diesel) verbraucht.
    Für Diesel werden 2021 Mehrkosten von 7,9 Cent/l anfallen, 2022 steigen die Mehrkosten auf 9,5 Cent/l.

    Dies führt zu folgenden absoluten Mehrbeträgen:
    in 2021: rund 56 €
    in 2022: rund 67 €

    d) Zusammenfassung:
    Mehrkosten für Kraftstoffe in 2021 voraussichtlich: 9.767 €
    Mehrkosten für Kraftstoffe in 2022 voraussichtlich: 11.741 €

    Wärme ( Erdgas):

    • Ausgaben 2020 ca. 724.000 € brutto, 608.000 netto
    • Die 10 größten Liegenschaften im Schnitt (2017 – 2019) 12,7 Mio. kWh Verbrauch.
    • aufgerundet auf 15.000.000 kWh, Verbrauch konstant, Preis konstant

    CO2-Preis 2021 Erdgas, 0,5 Cent/kWh

    • 608.000 € netto / 15.000.000 kWh = 4,01 ct/kWwh (darin 1,723 ct/kWh Arbeitspreis 2021)
    • 15.000.000 kWh x 4,51 ct/kWh = 676.500 € netto => 68.500 € netto Mehrausgabe

    CO2-Preis 2022 Erdgas, 0,65 Cent/kWh

    • 608.000 € netto / 15.000.000 kWh = 4,01 ct/kWh (Arbeitspreis 2022 steht noch nicht fest)
    • 15.000.000 kWh x 4,66 ct/kwh = 699.000 € netto => 91.000 € netto Mehrausgabe

    Heizöl bleibt hier unberücksichtigt, da Lieferungen im lahr 2020 erfolgten und somit noch nicht der CO2-Bepreisung unterlagen.

  2. Maßnahmen, die eine Reduzierung des Wärmeverbrauchs zum Gegenstand haben, wurden durch das Energie-Einspar-Contracting identifiziert. Insofern wird auf die vorlage VO-Nr. 1691/XIX.WP verwiesen, welche Beratungsgegenstand im KA und KT ist.

    Verbrauchsreduzierungen lassen sich durch die Installation von Blockheizkraftwerken (BHKW) und neuen Heizungsanlagen sowie deren Regelungstechnik realisieren. Dadurch wird die Mehrbelastung durch den CO2-Preis teilweise kompensiert.Auch werden die vorhandenen Öl-Heizungen entfernt.

    Der Staat möchte die Mehreinnahmen am CO2-Preis durch eine Senkung der EEG-Umlage beim Strombezug an den Endverbraucher zurückgeben. Insofern würden die Stromausgaben beim Landkreis sinken. Dadurch könnte sich bereits die Mehrausgabe bei der Wärme reduzieren. Eine Prognose lässt sich zum gegenwärtigen Stand nicht aufstellen, dies könne nur rückwirkend betrachtet werden.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Ebel

Schlagwörter: