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Cannabiskonsum in der Kreistagsverwaltung (Öffentliche Anfrage 4/24 zur Kreistagssitzung am 21.08.2024)

Sehr geehrter Landrat Heilmann,

Vorwort: Der Cannabiskonsum wurde legalisiert. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Ist der Cannabiskonsum in den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung erlaubt?
  2. Wenn nein, wie wird das Verbot kontrolliert?
  3. Ist der Cannabiskonsum im Schlosshof erlaubt?
  4. Werden Mitarbeiter kontrolliert, ob diese unter dem Einfluss von Cannabis arbeiten?
  5. Gibt es ein Präventionsprogramm der Kreisverwaltung, um die Mitarbeiter vor den Gefahren des Konsums von Cannabis zu warnen?
  6. Dürfen die Beschäftigten der Kreisverwaltung in ihrem Räumen Cannabispflanzen haben?

Vielen Dank für die Beantwortung vorab

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Marzischewski-Drewes

Fraktionsvorsitzender

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