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Bundesförderung für eine Partnerschaft für Demokratie (Öffentliche Anfrage 1/25 zum Kreistag am 19.02.2025)

  • von

Sehr geehrter Landrat Heilmann,

Vorwort:

Ihn ihrer Pressemitteilung vom 27.01.2025

Landkreis Gifhorn erhält eine Bundesförderung für eine Partnerschaft für Demokratie schreiben Sie:

Die Förderung verläuft vorbehaltlich des fehlenden Bundeshaushaltes…. Und Kooperationspartner sind die fünf Bündnisse für Demokratie im Landkreis Gifhorn und das Präventionsbündnis für ein friedfertiges Gifhorn

Anfrage

  1. Mit welchem Bundeszuschuss je Jahr rechnet der Landkreis Gifhorn?
  2. Wie sollen diese Bundesmittel an die fünf Bündnisse für Demokratie in Gifhorn verteilt werden. Nach welchen Kriterien?
  3. Wer sind die fünf Bündnisse für Demokratie in Gifhorn? Sind Sie als Vereine organisiert? Wenn ja, sind diese Gemeinnützig? Wie viele Mitglieder haben jeweils diese fünf Bündnisse für Demokratie? Wenn diese Bündnisse nicht als Verein organisiert sind, wie wird dort der verantwortliche Ansprechpartner bestimmt? Wenn diese Bündnisse nicht als Verein organisiert sind, sind diese dann trotzdem rechtsfähig?
  4. Ist das Präventionsbündnis für ein friedfertiges Gifhorn ein Verein? Wenn ja ist dieser Verein gemeinnützig? Wie viele Mitglieder hat dieser Verein? Wenn dieses Bündnis nicht als Verein organisiert sind, wie wird dort der verantwortliche Ansprechpartner bestimmt? Wenn diese Bündnisse nicht als Verein organisiert sind, sind diese dann trotzdem rechtsfähig?

Antwort

  1. Der Presseinformation vom 27.01.2025 konnten Sie entnehmen, dass der Landkreis Gifhorn erstmals an dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) teilnimmt. Der Auftrag an den Landkreis Gifhorn, sich für die dritte Förderperiode des Bundesprogramms zu bewerben, war zuvor im Gifhorner Kreistag von einer großen Mehrheit der Abgeordneten am 10.10.2023 verabschiedet worden. Im Januar 2025 wurde der Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erteilt. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 115.624,00 Euro für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 bewilligt.
  2. Die noch zu besetzende Fach- und Koordinierungsstelle ist für die Projektkoordination und den Umgang mit der Bundeszuwendung zuständig. Kriterien für die Auszahlung werden von der Fach- und Koordinierungsstelle festgelegt.
  3. Zu den Bündnissen gehören das „Bündnis für DEMOKRATIE“, „Bunt statt Braun“, „Unsere Dörfer sind bunt“, Klare Kante“, „FAIReint“, die „Initiative LEBENSWERTE DEMOKRATIE“ und der Verein „Queeres Netzwerk Gifhorn“. Von diesen Bündnissen ist nur das Queere Netzwerk Gifhorn e.V. als Verein organisiert. Dieser ist ebenfalls gemeinnützig. Die Akteure in den Bündnissen handeln privatrechtlich, sofern Sie keiner anderen Institution angehören. Die genaue Anzahl der Teilnehmer/innen in den jeweiligen Bündnissen ist dem Landkreis
    nicht bekannt.
  4. Das Präventionsbündnis für ein friedfertiges Gifhorn ist kein Verein. Es ist ein offenes Bündnis, ein „runder Tisch“ aus der Stadt Gifhorn, dem Landkreis Gifhorn, der BBS2 Gifhorn, der Freiherr-vom-Stein-Schule Gifhorn und der Polizeiinspektion Gifhorn sowie vielen weiteren Institutionen in beratender und unterstützender Funktion. Der Zusammenschluss ist ein offenes Bündnis, welches sich zum Ziel gesetzt hat ein friedliches Miteinander in Gifhorn und Umgebung zu fördern.
    Folgende Institutionen arbeiten aktiv in der Steuerungsgruppe mit: Kreisjugendförderung Gifhorn, Stadtjugendförderung Gifhorn, Stabstelle Integration Landkreis Gifhorn, Freiherr-vom-Stein-Schule, Berufsbildende Schule II Gifhorn und der Polizeiinspektion Gifhorn.
    Folgende Institutionen begleiten das Präventionsbündnis in beratender Funktion: Landeskriminalamt Niedersachsen – Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (PPMK), Landesschulbehörde Niedersachsen – Regionalabteilung Braunschweig, Dezernat 2, Caritas für Stadt und Landkreis Gifhorn e.V. (Jugendmigrationsdienst der Caritas Gifhorn). Die Steuerungsgruppe besitzt keine eigenen Rechtsfähigkeit. Die beteiligten Personen sind im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit handlungsbefugt. Für das Präventionsbündnis für ein friedfertiges Gifhorn sind Frau Anastasiadou und Herr Schuhose Ansprechpartner/in im Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn.
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