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Beteiligungscontrolling

Anfrage

  1. Inwiefern gibt es bei den Mehrheitsbeteiligungen des Landkreises zwingende Vorschriften des Gesellschaftsrechts, die einer jederzeitigen Unterrichtung der Kommune entgegenstehen?
  2. Wie wird die Vorgabe des § 21 Absatz 1 KomHKVO nach einer Kosten- und Leistungsrechnung und einem Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen für die Beteiligungen des Landkreises umgesetzt?
  3. Ist zukünftig beabsichtigt im Ausschuss für Haushalt und Controlling aus dem Beteiligungscontrolling unterjährig zu berichten, wenn nein, warum nicht?

Antwort

  1. Zwingende Vorschriften des Gesellschaftsrechts, die einer Unterrichtung der Kommune entgegenstehen, sind bei den Mehrheitsbeteiligungen des Landkreises nicht bekannt, vielmehr steht dem Gesellschafter mit § 51 a Absatz 1 GmbH-Gesetz ein jederzeitiges Auskunftsrecht zur Verfügung.
  2. § 21 Absatz 1 KomHKVO bezieht sich auf die eigene Haushaltswirtschaft innerhalb der Kommune / des Landkreises, nicht auf die jeweiligen Beteiligungen.

    Das Beteiligungsmanagement wird in § 150 NKomVG geregelt. Hiernach überwacht und koordiniert die Kommune ihre Unternehmen und ihre geführten Einrichtungen sowie Beteiligungen an ihnen im Sinne der von ihr zu erfüllenden öffentliche Zwecke. Sie ist berechtigt, sich jederzeit bei den jeweiligen Unternehmen, Gesellschaften und Einrichtungen zu unterrichten. Ein erfolgreiches Agieren der Beteiligungsunternehmen erfordert ein gutes Zusammenspiel zwischen dem Gesellschafter Landkreis Gifhorn, den Mitgesellschaftern, den Aufsichtsräten / Verwaltungsräten und den Geschäftsführern / Vorständen der Unternehmen.

    Aus diesem Grund haben wir mit Beschluss zur Vorlage vo-NR.764/xXVIII (02.07.2014) die Rahmenrichtlinie für das Beteiligungsmanagement erlassen. Darin wurden unter anderen die Aufgaben von Kreistag, Kreisausschuss, Aufsichtsräte etc. geregelt. Ebenfalls sind dort Verpflichtungen zur Unterrichtung des Aufsichtsrates sowie des Gesellschafters geregelt.

  3. Eine unterjährige Berichterstattung im nichtöffentlichen Teil des Ausschusses für Haushalt und Controlling könnte zukünftig erfolgen, soweit in der Finanzverwaltung die dafür erforderlichen Ressourcen gegeben sind.

    Im Stellenplan 2023 ist bereits eine zusätzliche Stelle im Beteiligungsmanagement geschaffen worden, um das Beteiligungsmanagement zu stärken und im Sinne einer aktiven Steuerung weiterzuentwickeln.

    Die Besetzung der Stelle ist zum nächstmöglichen Termin vorgesehen.

    Zusätzlich wird derzeit die Beschaffung einer Beteiligungsmanagement-Software geprüft.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heilmann

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