Zum Inhalt springen

Alarmsirenen und Schutzräume

Anfrage

  1. Wie viele Schutzräume für wie viele Menschen gibt es im Landkreis Gifhorn?
  2. Wie viele Alarmsirenen fehlen im Landkreis Gifhorn für eine flächendeckende Abdeckung? Auf welchen Geldbetrag schätzt der Landkreis die Kosten, für eine flächendeckende Ausstattung des Landkreises mit Alarmsirenen?

Antwort

  1. Mit dem Ende des Kalten Krieges änderte sich die Sicherheitslage. Die Gefahren, auf Grund derer die Schutzräume ursprünglich errichtet worden sind (Angriff des Warschauer Paktes), waren nicht mehr vorhanden. Die weltpolitische Lage ließ nicht vermuten, dass Deutschland möglicherweise Angriffsziel werden könnte. Lange wurde der Terrorismus als wahrscheinlichstes Schadensszenario in diesem Bereich angenommen. In diesem Fall könnten Schutzräume der Bevölkerung keine ausreichende Sicherheit bieten, da diese Ereignisse ohne Vorwarnzeit eintreten würden. Aus diesem Grunde beschloss der Bund im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007 das bisherige Konzept zu öffentlichen Schutzräumen aufzugeben. Die bestehenden öffentlichen Schutzräume wurden nach und nach aus der Zivilschutzbindung entlassen. Somit stehen aktuell auch im Landkreis Gifhorn keine Schutzräume zur Verfügung.
  2. Die Sirenen im Landkreis Gifhorn befinden sich im Eigentum der kreisangehörigen Gebietseinheiten. Neben der Alarmierung der Feuerwehren werden diese auch zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt. Ein Großteil der Sirenen sind im Kreisgebiet glücklicherweise noch vorhanden. Bedarfe für eine Nachsteuerung gibt es in Bereichen, wo diese, beispielsweise nach einem Defekt, abgebaut wurden oder in Neubaugebieten, die sirenentechnisch nicht ertüchtigt worden sind.

    In den vergangenen Jahren ist die Sirene als Warnmittel wieder mehr in den Fokus gerückt.

    Für den Ausbau der Sireneninfrastruktur haben das Land und der Bund Förderprogramme für die Jahre 2021 und 2022 aufgelegt. Antragsteller gegenüber Land oder Bund ist der Landkreis Gifhorn. Insoweit erfolgt eine Bündelung der Anträge aus den kreisangehörigen Gebietseinheiten auf dieser Ebene. Der Landkreis Gifhorn hat bisher insgesamt 8 Anträge aus den Gebietseinheiten erhalten und jeweils umgehend weitergeleitet.

    In den Anträgen geht es um insgesamt 102 Sirenen, wobei es sich z.T. um die Umrüstung bestehender Anlagen und z.T. um Neuerrichtungen handelt.

    Für zwei Anträge hat der Landkreis Gifhorn bereits einen positiven Bescheid i, H. v. 868.500,- € für das Förderjahr 2021 erhalten. Bewilligt wurden seitens des Landes Niedersachsen damit die Anträge der Gemeinde Sassenburg (52.050,- €) und der Samtgemeinde Meinersen (816.450,- €).

    Wie viele Anträge durch das Land darüber hinaus noch bewilligt werden, kann seitens des Landkreises nicht eingeschätzt werden.

    Einige Gebietseinheiten haben bisher außerdem noch keine Anträge abgegeben. Es ist daher davon auszugehen, dass der tatsächliche Bedarf an Sirenen noch höher liegen wird.

    Die Preise für die Errichtung hängen von unterschiedlichsten Faktoren ab:

    • Vom Standort und damit der Art, wie diese aufgestellt wird (Hausdach oder Sirenenmast).
    • Von der Ausführung (motorbetrieben oder elektronisch).
    • Von der Leistung (welche Fläche kann erreicht werden).

    Die Kosten können daher durch den Landkreis Gifhorn nicht geschätzt werden.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heilmann

Schlagwörter: