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Änderungsantrag Nr. 2 zur Drucksache X/1211 zum nächsten Mühlenausschuss, VA und Ratssitzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nerlich,

Die AfD beantragt, Folgendes zu beschließen:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Gifhorn beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Zusammenhang mit der geplanten Anpassung des Betreibervertrages für das Internationale Mühlenmuseum zu prüfen, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen Dritte aus dem bisherigen Betreibervertrag sowie im Zusammenhang mit Beratungsleistungen geltend gemacht werden können.


Die Prüfung soll insbesondere umfassen:

  • Ob durch den bisherigen Betreiber oder weitere beteiligte Dritte vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.
  • Ob der Stadt Gifhorn hierdurch finanzielle Schäden entstanden sind, insbesondere im Zusammenhang mit:
    • nicht beglichenen Betriebskosten
    • unterlassenen Instandhaltungsmaßnahmen
    • sonstigen vertraglich geschuldeten Leistungen
    • Folgekosten für die Stadt Gifhorn
  • Ob im Zusammenhang mit Beratungsleistungen, die zum Abschluss des Betreibervertrages geführt haben, Pflichtverletzungen vorliegen könnten, insbesondere im Hinblick auf:
    • wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vertragsmodells
    • Risikobewertung
    • Vertragsgestaltung
    • wirtschaftliche Prognosen
    • mögliche Interessenkonflikte
  • Ob Ansprüche auf Schadensersatz, Rückgriff, Haftung oder sonstige Ausgleichsansprüche gegenüber:
    • dem bisherigen Betreiber
    • beratenden Dritten
    • sonstigen Vertragspartnern

      bestehen könnten.
  • Ob Fristen zur Geltendmachung möglicher Ansprüche zu beachten sind, insbesondere im Hinblick auf Verjährungsfristen.
  • Ob eine ergänzende rechtliche Prüfung durch externe Fachjuristen angezeigt ist.

Die Verwaltung wird gebeten, das Ergebnis der Prüfung dem zuständigen Fachausschuss zeitnah vorzulegen.

Begründung

Im Zusammenhang mit dem bisherigen Betreibervertrag des Internationalen Mühlenmuseums sind der Stadt Gifhorn nach aktuellem Kenntnisstand Betriebskosten in beträchtlicher Höhe entstanden, die nicht vollständig durch den bisherigen Betreiber gedeckt wurden.
Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber beteiligten Dritten bestehen.
Hierbei sind auch Beratungsleistungen einzubeziehen, die im Vorfeld des Vertragsabschlusses erbracht wurden und maßgeblich zur Ausgestaltung des Betreibervertrages beigetragen haben könnten.
Insbesondere ist zu prüfen, ob:

  • Risiken zutreffend bewertet wurden
  • wirtschaftliche Annahmen realistisch waren
  • vertragliche Sicherungsmechanismen ausreichend berücksichtigt wurden
  • die Interessen der Stadt Gifhorn hinreichend gewahrt wurden

Die Prüfung dient der Wahrung der haushaltsrechtlichen Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Sicherung möglicher Ansprüche der Stadt.

Ziel ist eine transparente Aufarbeitung der finanziellen Auswirkungen des bisherigen Betreibervertrages sowie die Vermeidung vergleichbarer Risiken bei zukünftigen Vertragsgestaltungen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Marzischewski-Drewes
Fraktionsvorsitzender

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