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Änderungsantrag Nr. 1 zur Drucksache X/1211 zum nächsten Mühlenausschuss, VA und Ratssitzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nerlich,

Die AfD beantragt, Folgendes zu beschließen:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Gifhorn beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen der geplanten Anpassung des Betreibervertrages für das Internationale Mühlenmuseum folgende Regelungen aufzunehmen:

1. Monatlicher Betriebskostenvorschuss
Der Betreiber ist vertraglich zu verpflichten, einen monatlichen Betriebskostenvorschuss in angemessener Höhe zu leisten. Der Betriebskostenvorschuss dient insbesondere der Sicherstellung der Finanzierung laufender Kosten, insbesondere für:
– Energie (Strom, Gas, Wärme)
– Wasser und Abwasser
– Gebäudeunterhaltung und Instandhaltung
– Pflege der Außenanlagen
– Versicherungen
– infrastrukturelle Betriebskosten
– sonstige laufende Bewirtschaftungskosten

Die Höhe des monatlichen Betriebskostenvorschusses ist auf Grundlage der durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten festzulegen.

2. Jährliche Anpassung des Betriebskostenvorschusses
Der Betriebskostenvorschuss ist mindestens einmal jährlich zu überprüfen und anzupassen, insbesondere unter Berücksichtigung:
– der tatsächlichen Betriebskostenentwicklung
– Preissteigerungen im Energie- und Dienstleistungsbereich
– tariflicher Entwicklungen
– allgemeiner Kostensteigerungen (Inflationsentwicklung)
– Verbrauchswerte der Vorjahre
Ziel ist eine verursachungsgerechte und kostendeckende Finanzierung des laufenden Betriebes ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes.

3. Mietkaution oder Bankbürgschaft
Zur Absicherung möglicher finanzieller Risiken ist im Betreibervertrag zusätzlich vorzusehen, dass der Betreiber eine Mietkaution oder selbstschuldnerische Bankbürgschaft in angemessener Höhe hinterlegt.

Die Sicherheitsleistung soll insbesondere folgende Risiken absichern:
– Zahlungsrückstände bei Betriebskosten
– Schäden an Gebäuden oder Anlagen
– nicht erfüllte vertragliche Verpflichtungen
– Kosten für notwendige Instandsetzungen nach Vertragsende

Die Höhe der Sicherheitsleistung soll sich an den zu erwartenden jährlichen Betriebskosten orientieren.

Begründung:

Der Betreibervertrag für das Internationale Mühlenmuseum beinhaltet umfangreiche finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gebäuden, Inventar sowie Wege- und Außenanlagen. Ein monatlicher Betriebskostenvorschuss stellt sicher, dass laufende Aufwendungen kontinuierlich gedeckt sind und verhindert Zahlungsrückstände, die sonst durch die Stadt Gifhorn und damit den Steuerzahler übernommen werden müssten. Die jährliche Anpassung des Vorschusses gewährleistet eine realistische Abbildung der tatsächlichen Kostenentwicklung und vermeidet strukturelle Unterdeckungen.
Die Vereinbarung einer Mietkaution oder Bankbürgschaft entspricht bewährter Praxis bei langfristigen Betreiber- und Nutzungsverhältnissen und dient dem Schutz des städtischen Vermögens.
Durch diese Ergänzungen wird eine höhere Planungssicherheit erreicht und das finanzielle Risiko für die Stadt Gifhorn nachhaltig reduziert.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Marzischewski-Drewes
Fraktionsvorsitzender

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