Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nerlich,
im Zusammenhang mit der aktuellen Entwicklung rund um das Mühlenmuseum bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wurden die laufenden Betriebskosten für das Mühlenmuseum für die Monate Januar, Februar und März 2026 durch den Insolvenzverwalter beglichen?
- Wer nutzt derzeit die orthodoxe russische Kirche auf dem Gelände des Mühlenmuseums?
- Wer trägt aktuell die Kosten für den Unterhalt der orthodoxen russischen Kirche?
- Gibt es Überlegungen seitens der Stadt, den Betrieb und den Unterhalt der orthodoxen russischen Kirche dauerhaft auf einen Dritten zu übertragen?
- In der Sitzung des Ausschusses Mühlenmuseum hatte der Rechnungsprüfer der Stadt Gifhorn, Herr Malzahn, öffentlich angekündigt, zu den Ausführungen der Verwaltung noch Stellung zu nehmen.
Liegt diese Stellungnahme inzwischen vor? - Gibt es Gebäude auf dem Gelände des Mühlenmuseums, die unter Bestandsschutz stehen und daher nicht abgerissen werden dürfen?
- Auf dem Gelände des Mühlenmuseums befindet sich das Wohnhaus der Familie Wrobel sowie ein angrenzendes Gebäude, das als Museum genutzt wird.
Ist für dieses Areal eine Nutzung zu Wohnzwecken zulässig? - Ist es grundsätzlich zulässig, auf dem Gelände des Mühlenmuseums Gebäude zu Wohnzwecken zu errichten?
Falls dies derzeit nicht zulässig ist: Wäre eine entsprechende Nutzung durch eine Änderung des Bebauungsplans grundsätzlich möglich?
Vielen Dank für die Beantwortung vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Marzischewski-Drewes
Fraktionsvorsitzender