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Belastung der Umwelt durch Abrieb der Rotorblätter von Windkraftanlagen (Öffentliche Anfrage 2/25 zum Kreistag am 19.02.2025)

  • von

Sehr geehrter Landrat Heilmann,

Vorwort:

Ausbau der Windkraftanlagen in Gifhorn – Belastung der Umwelt mit Nanopartikeln aus dem Abrieb der Rotorblätter von Windkraftanlagen.

Der WD (Wissenschaftliche Dienst des Bundestages) veröffentlichte eine Stellungnahme zum Abrieb der Beschichtung an Windkraftanlagen.

Soweit schon einmal die Feststellung des WD ( WD Bundestag WD-8-077-20):


„Die Rotorblätter von Windkraftanlagen selbst bestehen aus einem Verbund aus Kunstharzen (Epoxid oder Polyesterharze) und Fasern (Glas- oder Carbonfasern). Beschichtungsmaterialien aus Folien und Lacken werden in verschiedenen Forschungsprojekten optimiert, um auf der einen Seite witterungsbedingte Erosionen zu minimieren, und auf der anderen gleichzeitig die aerodynamischen Eigenschaften zu optimieren.“

„Aufgrund der Umwelteinflüsse wie UV-Strahlung, Wind und Temperaturwechsel sind Rotorblätter von Windkraftanlagen anfällig für Erosion. Infolge dessen kann es zu Abnutzungen und Rissbildung kommen.“

Anfrage

  1. Hat der Landkreis Gifhorn als untere Naturschutzbehörde bereits Bodenuntersuchungen an bestehen Windkraftanlagen durchgeführt, um die Umweltbelastung durch Nanopartikel und Fasern aus dem Abrieb der Rotorblätter zu erfassen? Wenn ja wie sehen diese Ergebnisse aus. Bitte ausführen. Wenn nein, sind solche Untersuchungen geplant?
  2. Welchen Grenzwert für Nanopartikel aus Glas und Carbonfasern gibt es im Boden, der als unbedenklich angesehen wird?
  3. Ist aus Sicht des Landkreises eine Tierhaltung bzw. Weidewirtschaft und /oder Ackerbau in unmittelbarer Nähe von Windkraftanlagen vor dem Hintergrund des Abriebs unbedenklich oder bedarf es eines Mindestabstandes, wenn ja welcher?

Antwort

  1. Nein, es sind auch keine Untersuchungen geplant.
  2. Grenzwerte bestehen bisher keine.
  3. Gerade, weil es um Nanopartikel geht, die sich aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts in der Regel sehr lange in der Luft befinden, ist eine Tierhaltung bzw. Weidewirtschaft und/oder Ackerbau in unmittelbarer Nähe von Windenergieanlagen bezüglich dieser Thematik unbedenklich. Ein Mindestabstand ist aus den gleichen Gründen nicht erforderlich. Anderslautende Mitteilungen übergeordneter Behörden und sonstiger Institutionen sind zudem nicht bekannt.
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