Darf der Landkreis Gifhorn Vereine fördern, die sich politisch betätigen im Landkreis Gifhorn?
Wenn ja, verstößt dieses nicht gegen das Neutralitätsgebot?
Darf die landkreiseigene Stiftung Vereine fördern, die sich politisch betätigen im Landkreis Gifhorn?
Wenn ja, verstößt dieses nicht gegen das Neutralitätsgebot?
Antworten:
Grundsätzlich ist es allen gemeinnützigen Organisationen und Vereinen erlaubt, Fördergelder zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der niedersächsischen Verfassung. Gelder für Vereine, Initiativen und kulturelle Angebote können gezahlt werden, wenn der Kreistag ein entsprechendes Förderprogramm (oder die Zuwendung) beschlossen hat und die dafür erforderlichen Mittel in den Haushalt des Landkreises eingestellt wurden, wenn Kooperationsvereinbarungen geschlossen wurden, Vergaben vorliegen oder gesetzliche Grundlagen dies erlauben.
Nach hiesiger Kenntnis besteht keine Förderung von Vereinen, die sich nach ihrem Satzungszweck nach politisch betätigen.
Siehe Antwort auf Frage 1
Der Landkreis Gifhorn ist nicht der Träger der Landkreis Gifhorn Stiftung. Auch hat die Stiftung keine Eigentümer, Mitglieder oder Gesellschafter. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Als eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten handelt sie durch ihre Organe eigenständig. Sämtliche Entscheidungen sind daher allein durch die Stiftungsorgane – im Sinne der satzungsmäßigen Zwecke – zu treffen und zu verantworten.