Sehr geehrter Landrat Heilmann,
Der Kreistag beschließt folgende Resolution:
Die bewehrte Arbeit der Jugendwerkstätten in Niedersachsen muss auch über das Jahr 2024 finanziell unterstützt werden durch das Land Niedersachsen und den Bund. Eine Lösung könnte dabei sein, die beabsichtige Zuständigkeitsverlagerung der U-25 Regelung vom SGB-II ins das SGB-III nicht zu vollziehen und alles beim Alten zu belassen.
Begründung:
Durch die beabsichtigte Zuständigkeitsverlagerung der U-25 Regelung vom SGB II in das SGB III zum 01.01.2025 wie es das Bundeskabinett in der Mittelfristigen Finanzplanung beschlossen hat, wird den Jugendwerkstätten die finanzielle Grundlage entzogen und die Bundesagentur für Arbeit ist dann für diese jungen Menschen verantwortlich. Durch diese Zuständigkeitsverlagerung will der Bund 900 Millionen Euro einsparen und die Leistungen sollen aus der Arbeitslosenversicherung kommen. Es kommt also zu keiner Einsparung, sondern nur zu einer Verlagerung der Kosten in die Arbeitslosenversicherung. Viele kommunale Spitzenverbände beklagen dieses Ansinnen, weil damit die kommunale Steuerungsmöglichkeit genommen wird im Übergang von Schule zum Beruf für junge Menschen. Den bewährten Jugendwerkstätten in Niedersachsen, die Anlaufstelle für jungen Menschen unter 25 Jahre sind, wird dadurch die finanzielle Grundlage genommen. Diesen Kahlschlag gilt es zu verhindern. Den Vertretern des Jugendausschusses wurde am 06.09.2023 die dramatischen Auswirkungen für die Jugendwerkstatt in Gifhorn präsentiert. Alle anwesenden Ausschussmitglieder zeigten sich betroffen.
Die AfD als soziale Heimat und Bürgerpartei appelliert daher an die anderenvKreistagsmitglieder, die jungen Menschen und die Jugendwerkstatt im Landkreis Gifhornvnicht im Regen stehen zu lassen. Die Politik im Kreistag hat die Aufgabe sich für dievMenschen hier vor Ort einzusetzen.
Über eine Stellungnahme der Verwaltung würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Marzischewski-Drewes
Fraktionsvorsitzender