Vorwort: Asyl- und Remigrationszahlen im Landkreis Gifhorn
Die desaströsen Folgen der unregulierten Massenzuwanderung seit 2015 sind für jeden Bürger auch im Landkreis Gifhorn nicht mehr wegzuleugnen. Das Leben der Bürger hat sich drastisch verändert. Die überproportionale Zuwandererkriminalität und das Wachsen von Parallelgesellschaften haben das Sicherheitsempfinden unserer Bürger stark beeinträchtigt. Auf der Braunschweiger Straßen ist die deutsche Sprache nicht mehr die Selbstverständige Alltagssprache. Weihnachtsmarkt und Altstadtfest müssen mit hohen Sicherheitskosten verbarrikadiert werden.
Der Polizeipräsident in Solingen sagte nach dem Anschlag:
Markus Röhrl:„Jeder muss mit sich ausmachen, ob er zu Festivitäten geht, ob er zu Fußballspielen geht, ob er im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist.“
Die AfD hat seit ihrem Bestehen vor den Folgen der irregulären Migration gewarnt und wurde dafür von den Regenbogenparteien von CDU bis Linke aufs übelste beschimpft und beleidigt. Inzwischen sind die Probleme so gravierend, dass selbst ein Olaf Scholz panisch von „Abschiebungen im großen Stil“ spricht. Die Mehrheit der Bürger im Landkreis fordert eine andere Ausländerpolitik als sie im Landkreis Gifhorn betrieben wird. Im Gegensatz zu unserem Landrat glauben sie eben nicht, dass die „Integration gelingt“ (vgl. https://www.gifhorn.de/fileadmin/eigene_Dateien/pdf/Stabsstelle_Integration/Broschuere_Bevoelkerungsentwicklung_LK_Gifhorn_2021_2022.pdf)
Wir möchten uns deshalb über die Asylzahlen in Gifhorn und über denStand bei den Ausweisungen und Abschiebungen informieren, um ein transparentes Bild darüber zu erhalten ob die versprochene Wende in der Migrationspolitik im Landkreis Gifhorn tatsächlich angekommen ist.
1. Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge und Geduldete halten sich im Landkreis Gifhorn zum aktuellen Zeitpunkt auf (Bitte aufschlüsseln nach Nationalitäten) und wie haben sich die Zahlen seit 2019 entwickelt (Bitte nach Jahren und Nationalitäten aufschlüsseln)?
2. Wie viele davon sind männlich, weiblich oder divers (Bitte aufschlüsseln nach Nationalitäten)?
3. Wie viele Geflüchtete befinden sich im Asylverfahren, sind geduldet, sind anerkannt oder haben subsidiären Schutz (Bitte aufschlüsseln nach Nationalitäten)?
4. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben aktuell im Landkreis Gifhorn und wie werden sie untergebracht?
5. Wie viele Geflüchtete sind in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Gifhorn untergebracht?
6. Welche Unterbringungskosten für Gemeinschaftsunterkünfte sind dem Landkreis Gifhorn seit 2019 entstanden und welche Kosten sind erstattungsfähig und welche wurden bisher durch Land/ Bund zurückerstattet?
7. Wie viele Geflüchtete sind in sonstigen landkreiseigenen oder vom Landkreis angemieteten Einrichtungen/ Wohnungen (bitte aufschlüsseln) untergebracht?
8. Welche Unterbringungskosten für landkreiseigenen oder vom Landkreis angemieteten Wohnraum für Geflüchtete (ohne Gemeinschaftsunterkünfte) sind dem Landkreis Gifhorn seit 2019 entstanden und welche Kosten sind erstattungsfähig und welche wurden bisher durch Land/ Bund zurückerstattet?
9. Wie viele Geflüchtete werden aktuell durch die Gebietseinheiten des Landkreises Gifhorn in dezentralen Unterbringungen untergebracht und welche nicht erstattungsfähigen Kosten sind den Gebietseinheiten dadurch entstanden (Bitte nach Gemeinden aufschlüsseln)?
Antwort
- Auf Grund der Übersichtlichkeit werden von ca. 195 anerkannten Staaten nur die 10 Hauptherkunftsländer im Landkreis Gifhorn aus 2024 dargestellt. Diese Statistik stellt nicht den bundesweiten Spiegel dar, da länderspezifische Zuweisungen erfolgen (Anlage 1 – Anmerkung der Redaktion der Webseite: siehe angehängtes pdf-Dokument).
Die Datenerhebung aus den Jahren 2020 bis 2023 erfolgte aus der Ausländerzentralregister-Statistik über das Informationsportal Ausländerwesen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge. Auf Grund einer Systemumstellung der Fachanwendung in der Abteilung 3.2 konnte ein nutzbarer Datensatz aus 2019 nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zur Erläuterung der Begrifflichkeiten in der Anlage 1:
– Asylberechtigte sind Menschen, die gem. Artikel 16a Grundgesetz politisch verfolgt werden.
– Eine Flüchtlingsanerkennung erhalten Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (gemäß 3 Asylgesetz) Schutz suchen.
– Subsidiären Schutz erhalten Menschen, wenn stichhaltige Gründe dafür vorgebracht werden, dass ihnen in ihren Herkunftsländern ein ernsthafter Schaden droht (gemäß 4 Asylgesetz). - Siehe Statistik Anlage 1
- Siehe Statistik Anlage 1
- Die Zuständigkeit liegt beim Fachbereich Jugend:
Zum aktuellen Zeitpunkt sind dem Landkreis Gifhorn 87 unbegleitete minderj‰hrige Ausl‰nder (UMA) zugewiesen.
Die UMA sind untergebracht in stationären Jugendhilfeeinrichtungen und eigenen (vom Landkreis angemieteten) Wohnungen, in welchen sie ambulant durch Fachträger der freien Jugendhilfe betreut und unterstützt werden. - Mit Stand 18.09.2024 sind 630 Personen zentral in den 6 Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebracht. Siehe dazu auch Frage 7.
- Die Fragen zu Nr. 6 und Nr. 8 werden gemeinsam beantwortet:
Eine Unterteilung der Unterbringungskosten nach den Gemeinschaftsunterkünften und den dezentralen Wohnungen ist erst seit dem 01.01.2023 möglich. Die Unterbringungskosten wurden vorher unter einem Sammelkostenträger verbucht. Es wurden spezifische Kostenstellen eingerichtet.
Die Kosten der Unterbringung seit 2019 entnehmen Sie der Anlage 2.
Die Kostensteigerungen der Unterbringungskosten seit 2022 resultieren aus verschiedenen besonderen Entwicklungen. Mit Beginn der Ukraine-Krise Ende Februar 2022 war der Landkreis Gifhorn für die Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten zuständig. Mit dem Rechtskreiswechsel im Juni 2022 wurde dieser Personenkreis leistungsberechtigt gem. dem Sozialgesetzbuch II (Jobcenter) und die Sicherstellung der Unterbringung durch den Landkreis Gifhorn endete.
Zur Sicherstellung des Unterbringungsauftrages der Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf Basis der allgemein erhöhten Zuweisungszahlen des Landes wurden folgende Maßlnahmen zur Erhöhung der Kapazitäten getroffen:
– Eröffnung einer zusätzlichen Gemeinschaftsunterkunft in Meinersen (72 Plätze)
– Eröffnung einer zusätzlichen Gemeinschaftsunterkunft in Gifhorn, Waldhaus Winkel (28 Plätze)
– Erweiterung der Kapazitäten in der Gemeinschaftsunterkunft der Diakonie (40 Plätze)
– Ausweitung der Anmietung von geeignetem dezentralen Wohnraum durch den Landkreis Gifhorn (+70 Wohnungen)
Mit dem Ukraine-Konflikt kam es weiter zu erheblichen Erhöhungen im Bereich der Energiekosten (z.B. Strom-, Gas-, Heizölkosten). Weiter wurden auch allgemeine Rohstoffe wie Stahl und Holz unverhältnismäßig teurer. Diese Kostensteigerungen haben entsprechenden Einfluss auf die erforderliche Gebäudeinstandhaltung, Bauunterhaltung und Bewirtschaftung. Zusätzlich mussten auch erhebliche Kostensteigerungen im Dienstleistungssektor verzeichnet werden (bspw. Anpassung von Mindestlöhnen).
Eine Ermittlung der auf die Unterbringung entfallenden Zuschüsse des Landes kann grundsätzlich nicht erfolgen, da es sich bei der pauschalen Kostenabgeltung (gem. ß 4 Aufnahmegesetz) um einen ganzheitlichen Wert hinsichtlich sämtlicher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt. Ort Anzahl der belegten Plätze Wohnanlage Ehra-Lessin 201 Pastor-Bammel-Haus 62 GU Meinersen 53 Clausmoorhof Gifhorn 180 Diakonie Gifhorn, Am Hagen 75 Diakonie Gifhorn, Hagenhof 44 Waldhaus Winkel 15 Dezentraler Wohnraum – Bereich Nord 295 Dezentraler Wohnraum – Bereich Süd 371 - Siehe Antwort zu Nr. 6
- Der Sicherstellungsauftrag zur Unterbringung von Flüchtlingen obliegt dem Landkreis Gifhorn solange der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegeben ist. Bei der Verteilung auf die Gebietseinheiten handelt es sich i.d.R. um Leistungsempfänger des Jobcenters (Sozialgesetzbuch II) mit Migrationshintergrund. Dieser Personenkreis zählt nicht mehr zu dem Kreis der Geflüchteten und die Unterbringung erfolgt analog Obdachloser ohne Migrationshintergrund. Die anfallenden Kosten (Kosten der Unterkunft) können seitens der Gebietseinheiten beim Jobcenter geltend gemacht werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heilmann