Antrag:
Städtische Beteiligungen, die einen Jahresgewinn ausweisen, führen 25% des Jahresgewinns an den Stadthaushalt ab.
Begründung:
Städtische Gesellschaften die Gewinne erzielen wie z.B. durch den Verkauf von Grundstücken, Verkauf von Strom oder der Bewirtschaftung von Parkflächen sind auch der Allgemeinheit verpflichtet. Daher ist es diesen Gesellschaften auch zuzumuten aus dem Jahresgewinn 25% an den Stadthaushalt abzuführen. Bisher hat nur das Wasserwerk einmalig in den letzten Jahren 200.000 Euro an die Stadt abgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Marzischewski-Drewes
Fraktionsvorsitzender