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Liquiditätsprobleme und Fahrermangel bei der VLG

Anfrage

  1. Ist die Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG) von Liquiditätsproblemen betroffen?
  2. Ist es erforderlich, dass Zahlungen durch den Regionalverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr auf Straße früher als geplant geleistet werden müssen?
  3. Sind die VLG und deren Auftrags- und Partnerunternehmen von nennenswertem Fahrermangel betroffen?
  4. Werden die Fahrer der Auftrags- und Partnerunternehmen nach gleichen Tarifen wie die Fahrer der VLG entlohnt?

Antwort

  1. Corona bedingte Einnahmerückgange wurden in den Jahren 2020 und 2021 durch Mittel des Rettungsschirmes weitgehend ausgeglichen. Für 2022 ist noch keine Zahlung erfolgt. Verschärft wird die finanzielle Lage aller Verkehrsunternehmen durch die hohen Treibstoffpreise. Ein Ausgleich der Einnahmeverluste aus dem 9 Euro-Ticket ist deutlich zeitverzögert zu erwarten. Derzeit bestehen bei der VLG noch keine Liquiditätsprobleme, da Rücklagen gebildet wurden. Halten die hohen Energiepreise jedoch weiterhin an, kombiniert mit deutlich verzögerter Auszahlung Corona bedingter Lasten und Ausgleichszahlungen aus dem 9 Euro-Ticket, sind Liquiditätsengpässe zu erwarten.
  2. Der Regionalverband hat zur Sicherung der Liquidität der Verkehrsunternehmen eine erst im Herbst anstehende Ausgleichszahlung für reduzierte Schülertarife bereits um einige Monate vorgezogen. Zahlungen des Regionalverbandes sind jedoch nur möglich, wenn Bundes- bzw. Landesmittel an den Regionalverband, wenn Bundes- bzw. Landesmittel an den Regionalverband transferiert werden. Zur zukünftigen Vermeidung finanzieller Schieflagen waren Ausgleichsmittel zur Abfederung der hohen Treibstoffpreise durch Bund bzw. Land erforderlich, beispielsweise auch durch zeitweisen Wegfall der Mineralölsteuer und der CO2-Abgabe für den ÖPNV. Der Bund war bisher zu keinen solchen Zusagen bereit.
  3. Alle Verkehrsunternehmen in Deutschland sind vom Fahrermangel betroffen, so auch die VLG und deren Partner- und Subunternehmen. Die bereits begonnene Akquirierung von Fahrpersonal aus dem europäischen Ausland muss daher weitergeführt werden.
  4. Die Lohnstrukturen der externen, im Auftrag fahrenden Unternehmen sind im Detail nicht bekannt und sind unternehmensabhängig.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heilmann

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