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Schutz der Wasserversorgung

Anfrage

    Vor dem Hintergrund der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) bittet die AfD-Fraktion im Kreistag Gifhorn Herrn Landrat Dr. Ebel zur nächsten Kreistagssitzung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Liegt dem Landkreis ein aktuelles Sicherheitskonzept des Betreibers zum Schutz der sieben Wasserwerke des Wasserverbandes Gifhorn gegen Naturereignisse, vor allem aber gegen Terrorismus, Kriminalität und Sabotage vor?
  2. Wenn nein; bis wann ist die Vorlage eines solchen Sicherheitskonzeptes vorgesehen?
  3. Wenn ja, werden die darin enthaltenen Maßnahmen des Betreibers zur Bewältigung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Terrorismus, Kriminalität und Sabotage) durch den Landkreis als ausreichend betrachtet?
  4. Wird durch den Landkreis ein Gesprächskreis KRITIS mit Städten und Gemeinden durchgeführt (nicht nur Wasserversorgung, sondern grundsätzlich)?

Antwort

  1. Der Landkreis Gifhorn ist im Rahmen der Trinkwasserverordnung zuständig für die Überwachung der Trinkwasserversorgung. Diese Aufgabe wird durch das Gesundheitsamt wahrgenommen.

    Formal sind die Anlagen des Wasserverbandes Gifhorn nicht den Kritischen Infrastrukturen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV) zuzuordnen. Die Verordnung sieht hier eine Schwelle von 22 Mio. m3 Trinkwasserlieferung pro Jahr vor, dies entspricht etwa 500.000 versorgten Einwohnern. Diese Schwelle erreicht der Wasserverband auch in diesem Jahr mit etwa 7 Mio. m3 geliefertem Trinkwasser bei weitem nicht. Ein Sicherheitskonzept ist aus diesem Grund nicht verpflichtend erforderlich.

    Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist dennoch ein wichtiger Punkt zum Schutz der Bevölkerung. Der Wasserverband Gifhorn hat sich daher mit möglichen Bedrohungen auseinandergesetzt und entsprechende Maßnahmenpläne für den Fall einer Störung, bzw. Unterbrechung der Trinkwasserversorgung im Landkreis Gifhorn erstellt. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

    • Durch Netzersatzanlagen in den Wasserwerken können die Auswirkungen von Stromausfällen über einen längeren Zeitraum kompensiert werden.
    • Dem Risiko von Einbruch und Sabotage auf den Wasserwerken wird mit Einbruchmeldeanlagen in Gebäuden und Brunnen begegnet. Die Meldungen laufen 24/7 beim Wasserverband auf. In diesem Fall fährt ein Mitarbeiter gemeinsam mit der Polizei umgehend zum gemeldeten Objekt.
    • Die IT des Verbandes wird ständig auf einem aktuellen Stand gehalten, um z. B. durch aktuelle Firewall und Virenscanner das Risiko eines Angriffs zu minimieren. Es gab hier bereits vor Jahren eine Abstimmung mit dem BSI, die entsprechenden Empfehlungen wurden umgesetzt. Fachleute des LKA wurden ebenfalls eingeschaltet, um die Tauglichkeit der Abwehrmaßnahmen zu beurteilen.
  2. Siehe Antwort zu Frage 1.
  3. Siehe Antwort zu Frage 1.
  4. Die Trinkwasserversorgung wird durch den Wasserverband Gifhorn mit 7 eigenen Wasserwerken im Landkreis Gifhorn sehr breit aufgestellt. Die Auswirkungen des Ausfalls einer Einrichtung sind damit sehr gering.

    Im Rahmen der Reorganisation des Katastrophenschutzes bietet der Landkreis Gifhorn den Städten und (Samt-)Gemeinden Informations- und Schulungsveranstaltungen im Bereich Großschadenslagen und Katastrophenfällen an. Schwerpunkt in diesem Jahr war der Schutz Kritischer Infrastrukturen. Da es sich hier um einen sehr umfangreiches Gebiet handelt, wird dieses Thema (neben anderen) in Schulungen und Workshops auch in den kommenden Jahren fortgesetzt.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ebel

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