Anfrage
das Wochenblatt “Hallo Gifhorn“ von der Madsack Mediengruppe benutzt regelmäßig die Wartehäuschen der VLG im Kreisgebiet zur Ablage von hunderten Zeitungen für ihre Verteiler als Depot. Vermutlich erfolgt dieses, damit diese vor Wind und Regen geschützt sind. Wir haben dazu folgende Frage:
- Gibt es dazu eine Nutzungsvereinbarung mit der VLG?
- Wird dafür eine Gebühr/Miete an die VLG bzw. an die Gemeinden abgeführt?
Wenn ja in welche Höhe? - Dürfen auch andere Verlage die Wartehäuschen zur Ablage von Zeitungen
benutzen? - Wenn es keine Nutzungsvereinbarung mit der VLG zur Ablage der
Wochenzeitung gibt, was gedenkt die Kreisverwaltung dagegen zu
unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Marzischewski-Drewes
Fraktionsvorsitzende