Sehr geehrter Landrat Heilmann,
Vorwort: Der Cannabiskonsum wurde legalisiert. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Ist der Cannabiskonsum in den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung erlaubt?
- Wenn nein, wie wird das Verbot kontrolliert?
- Ist der Cannabiskonsum im Schlosshof erlaubt?
- Werden Mitarbeiter kontrolliert, ob diese unter dem Einfluss von Cannabis arbeiten?
- Gibt es ein Präventionsprogramm der Kreisverwaltung, um die Mitarbeiter vor den Gefahren des Konsums von Cannabis zu warnen?
- Dürfen die Beschäftigten der Kreisverwaltung in ihrem Räumen Cannabispflanzen haben?
Vielen Dank für die Beantwortung vorab
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Marzischewski-Drewes
Fraktionsvorsitzender